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Prüfungsintervalle bei elektrischen Geräten einhalten
Brandgefahr nicht unterschätzen - Kerzen nicht unbeaufsichtigt lassen
Die Abteilung Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (AGUS) des Dezernats FM weist aus aktuellem Anlass auf die Brandschutzvorbeugung hin. Grund ist ein Brand in Laborräumen einer Universität in Nordrhein-Westfalen, ausgelöst durch eine Mehrfachsteckdose. Alle Elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, dazu gehören beispielsweise Verlängerungskabel oder Mehrfachsteckdosen, müssen regelmäßig überprüft werden. Die Verantwortung hierfür tragen die Fakultäten und Einrichtungen. Die Abteilung Elektrotechnik des Dezernates FM leistet fachliche Unterstützung (zum Beispiel Ausleih von Prüfgeräten). In der Vorweihnachtszeit wird zudem daran erinnert, dass Kerzen nur unter Aufsicht brennen dürfen.
Die Prüfungsintervalle bei Elektrischen Anlagen richten sich nach Beanspruchung und Räumlichkeiten. Festinstallierte Anlagen müssen alle vier Jahre kontrolliert werden, bewegliche Geräte und Betriebsmittel in Nass- und Feuchtbereichen alle sechs Monate, in Laboratorien einmal pro Jahr und in Büroräumen alle zwei Jahre.
Weitere Informationen, beispielsweise auch über das Angebot von Feuerlöschübungen, sind bei der Abteilung Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (AGUS) des Dezernats Facility Management, Katharina Drechsler (Tel: 106-3342) oder Bernhard Brix (Tel: 106-3286), erhältlich.