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Personalratswahlen in Coronazeiten: möglichst per Briefwahl
Jetzt ist die Verlängerungsfrist, die eine Änderungen des Landesgesetz zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie und des Landespersonalvertretungsgesetz (Nordrhein-Westfalen) ermöglicht hatte, bald abgelaufen und es muss – immer noch in Coronazeiten – am 8. und 9. Juni gewählt werden. Gewählt werden 13 Vertreter*innen (zwei aus der Gruppe der Beamt*innen und elf auf die Gruppe der Arbeitnehmer*innen).
Der Wahlvorstand mit Alexander Nübel (Vorsitzender), Merle von der Nahmer und Ulf Maskalans bittet darum, dass möglichst viele Wahlberechtigte die Briefwahlmöglichkeit nutzen.
Alexander Nübel: Es gibt natürlich auch die Möglichkeit zur persönlichen Stimmangabe in der Universität und es liegt auch ein Hygienekonzept dafür vor, aber wegen der Pandemie-Situation sollten die Beschäftigten möglichst nicht in die Universität kommen und größere Menschenansammlungen müssen vermieden werden. Die Briewahlunterlagen können ab sofort online angefordert werden. Das sollte bis zum 21. Mai erfolgen, damit die Unterlagen rechtzeitig bei den Wähler*innen ankommen.
Bis zum 10. Mai können auch noch Wahlvorschläge eingereicht werden.
Die Senatswahlen wurden ja bereits per Briefwahl durchgeführt, gibt es da schon Routinen?
Merle von der Nahmer: Ja, wir haben auch im Wahlamt mittlerweile Erfahrungen mit den veränderten Wahlabläufen, die wir nutzen können. Briefwahlen sind aufwändiger, weil die Wahlunterlagen passend zusammengestellt werden müssen. Auch die Auszählung wird länger dauern. Die Auszählung erfolgt öffentlich am 10. Juni.
Hat die Verschiebung der Personalratswahl weitere Auswirkungen?
Ulf Maskalans: Wegen der Verlängerung der Amtszeit um ein Jahr wird die Amtszeit des nächsten Personalrates lediglich drei Jahre bis zum 30. Juni 2024 dauern, so dass dann wieder der normale Wahlrhythmus hergestellt ist.
Weitere Informationen und die Anträge für die Briefwahl finden sich auf der Internetseite:
www.uni-bielefeld.de/personalratswahl
Das Gespräch führte Norma Langohr
Personalrat der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten: Wahl am 10. Juni
Da eine baldige Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs an der Universität nicht absehbar ist, hat der Wahlvorstand für die Wahl des Personalrats der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten ebenfalls entschieden, die Wahlen primär als Briefwahlen durchzuführen. Eine online-Wahl ist aus rechtlichen Gründen nicht zulässig. Ebenso wenig eine reine Briefwahl, so dass ebenfalls ein Urnenwahltermin für den 10. Juni angesetzt wurde.
Um eine hohe Wahlbeteiligung zu erreichen, wurde (wie an einigen anderen NRW Universitäten auch) entschieden, die Briefwahlunterlagen nicht wie üblich auf Antrag, sondern an alle Wahlberechtigten zu versenden. Eine Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen wird dann als Antrag auf schriftliche Stimmabgabe gewertet.
Dieses Verfahren bedingt, dass die Rücksendung der Briefwahlunterlagen bis zum Tag vor der Urnenwahl erfolgt sein muss, um eine mehrfache Stimmabgabe auszuschließen.
Alle Wahlberechtigten erhalten in der zweiten Maihälfte die Briefwahlunterlagen. Sollte dies im Einzelfall nicht zutreffen, bittet der Wahlvorstand um Kontaktaufnahme, bevorzugt per E-Mail an den Vorsitzenden des Wahlvorstandes Ralf Nolte (rn@cebitec.uni-bielefeld.de).
Die Urnenwahl findet statt am 10. Juni von 12 bis 14 Uhr im Bereich vor dem Schwimmbad im Hauptgebäude. Ausschlusstermin für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen ist der 9. Juni, 24 Uhr (Eingang beim Wahlvorstand)