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Wahlen I: Personalratswahlen im Juni

Veröffentlicht am 10. Mai 2016, 08:00 Uhr

Beschäftigte der Universität wählen ihre Interessensvertreter

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung der Universität und die wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten können Anfang Juni die Mitglieder für die neuen Personalräte wählen. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

Die Wählerinnen und Wähler müssen sich mit der Unicard oder einem Lichtbildausweis ausweisen. Beschäftigte, die an diesen Tagen nicht in der Universität sind oder die nicht im Hauptgebäude arbeiten, können auf Antrag per Briefwahl abstimmen.

Personalrat der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung:
Der Personalrat besteht aus 13 Mitgliedern – elf Sitze entfallen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und zwei Sitze auf die Beamtinnen und Beamten. Die Wahlberechtigten und die vertretenen Gewerkschaften können bis zum 19. Mai (15 Uhr) beim Wahlvorstand eingereicht werden.

Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Beschäftigten in der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 10 Landespersonalvertretungsgesetz). Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, das in den Räumen des Personalrats (L4-105) und des Wahlvorstands (C0-268) ausliegt.

Gewählt werden kann am 8. und 9. Juni jeweils in der Zeit von 9 bis 15 Uhr in der Zentralen Halle im Universitätshauptgebäude im Bereich vor der Sparkasse.

Bei allen Fragen steht der Wahlvorstand gern zur Verfügung. Diesem gehören an: Alexander Nübel (Dezernat II), Susi von Reder (Fakultät für Physik) und Ulf Maskalans (Personalrat / Dezernat FM).

Personalrat der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten:
Gewählt wird am 7. und 8. Juni jeweils in der Zeit von 11 bis 14 Uhr in der Zentralen Halle des Universitätshauptgebäudes (im Bereich vor der Sparkasse) und am 9. Juni von 11 bis 14 Uhr im Foyer des X-Gebäudes. Der wissenschaftliche Personalrat (WPR) besteht aus 15 Mitgliedern. Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Beschäftigten in der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, das in den Räumen des wissenschaftlichen Personalrats (C4-135) ausliegt.

Bei allen Fragen steht der Wahlvorstand gern zur Verfügung. Diesem gehören an: Dr. Christoph Nahrgang (HRZ), Ines Vitic (Soziologie) und Dr. Christian Vobejda (Sportwissenschaft)

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