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Veröffentlicht am
5. Januar 2010
Kategorie:
Allgemein
OVG Münster: Staffelung von Studienbeiträgen rechtmäßig
Musterverfahren der Universität Bielefeld zu Studienbeiträgen
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat in dem Musterverfahren wegen der Rechtmäßigkeit der Erhebung von Studienbeiträgen an der Universität Bielefeld im Sommersemester 2007 in allen wesentlichen Punkten der Berufung der Universität Bielefeld gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 1. Juni 2007 stattgegeben und dieses Urteil aufgehoben. Die Staffelung von Studienbeiträgen war somit rechtmäßig. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.