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Neue Vordrucke und Musterverträge für die Drittelmittelforschung
Informationsveranstaltung am 20. Januar um 12 Uhr im Senatssitzungssaal
Wegen der Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Drittmittelforschung (§ 71 Hochschulgesetz) müssen einige Verfahren angepasst werden – insbesondere die Meldung von Forschungsvorhaben mit Drittmitteln. Deshalb hatte das Dezernat Forschungsförderung & Transfer (FFT) Ende letzen Jahres eine neue Broschüre „Drittmittel im Hauptamt und Nebentätigkeit“ an alle Fakultäten und Einrichtungen der Hochschule verteilt. In dieser Broschüre werden die wichtigsten rechtlichen Fragestellungen erläutert. Darüber hinaus bieten die Ansprechpartner am 20. Januar ab 12 Uhr eine Informationsveranstaltung im Raum A 3 – 126 an.
Die Broschüre steht auch zum Download (www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Forschung/Dokumente/) auf den Seiten des Dezernats Forschungsförderung & Transfer (FFT) zur Verfügung. Dort werden in Kürze auch die neuen Vordrucke als editierbare pdf-Dateien zu finden sein. Fragen darüberhinas beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung – insbesondere das Dezernat Forschungsförderung & Transfer (FFT) und das Personaldezernat.