uni.intern
Neue Leitlinien für Datenschutz und Informationssicherheit veröffentlicht
Spätestens seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Datenschutz sehr präsent. Auch wenn das Thema den Arbeitsalltag manchmal belastet, so haben die neuen gesetzlichen Regelungen auch viele gute Seiten. Sie stärken die Rechte der Betroffenen, deren Daten verarbeitet werden. Dazu zählen auch die Rechte aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Bielefeld.
Um diese Rechte zu unterstreichen, hat die Universität Bielefeld sich jetzt eine Leitlinie für den Datenschutz gegeben. Mit der Veröffentlichung am 14. Juni im Verkündungsblatt der Universität ist sie in Kraft getreten. Die Datenschutzbeauftragte Anja Schmid freut sich über das Ergebnis: „Mit der Verabschiedung durch das Rektorat wurde ein zentraler Baustein für den Datenschutz an der Universität Bielefeld gelegt. Damit bekennt sich die Universitätsleitung zum Datenschutz und setzt den Rahmen für eine Weiterentwicklung des Themas.“ Zu den weiteren Schritten zählt der Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems, das dafür Sorge tragen soll, dass die Universität als Ganzes den Anforderungen der DSGVO gerecht werden kann.
Im Zuge der neuen Datenschutzleitlinie wurde auch der Rahmen für Informationssicherheit überarbeitet. Die neue Informationssicherheitsleitlinie löst die alte IT-Sicherheitsleitlinie aus dem Jahr 2008 ab. Der Informationssicherheitsbeauftragte Michael Sundermeyer erläutert die Hintergründe: „Die alte Leitlinie musste überarbeitet werden. Wir haben die neuen Anforderungen im Datenschutz genutzt, um auch die Leitlinie für Informationssicherheit an die neuen Gegebenheiten anzupassen.“
Beide Leitlinien können im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld abgerufen werden.
Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Informationssicherheit finden sich auf den Webseiten der Beauftragten:
http://www.uni-bielefeld.de/datenschutz
http://www.uni-bielefeld.de/informationssicherheit