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Veröffentlicht am
12. Juli 2022
Kategorie:
Allgemein
Neue Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten“ für die wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten
Ende Juni wurde die Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten“ zwischen der Universität Bielefeld und dem Personalrat der Universität Bielefeld für die wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten (WPR) unterzeichnet. Die Dienstvereinbarung ist seit 1. Juli in Kraft.
Rektor Professor Dr.-Ing. Gerhard Sagerer und der WPR-Vorsitzende Dr. Udo Werner freuten sich bei der Unterzeichnung darüber, mit den neuen Regelungen nun eine solide Grundlage zu haben, auf der zukünftig die Zusammenarbeit gestaltet werden kann.
Mit den Dienstvereinbarungen „Mobiles Arbeiten“ für die wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten und der Dienstvereinbarung „FlexWork“ für die Beschäftigten in Technik und Verwaltung sind nun die Rahmenbedingungen geschaffen, mobiles Arbeiten dauerhaft an der Universität Bielefeld zu verankern.
Informationen zur Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten“: https://www.uni-bielefeld.de/intern/themen/dv-mobiles-arbeiten/
Informationen zur Dienstvereinbarung „FlexWork“: https://www.uni-bielefeld.de/intern/themen/dv-flexwork/
Rektor Professor Dr.-Ing. Gerhard Sagerer und der WPR-Vorsitzende Dr. Udo Werner (v.l.) bei der Vertragsunterzeichung. Foto: Universität Bielefeld
Mit den Dienstvereinbarungen „Mobiles Arbeiten“ für die wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten und der Dienstvereinbarung „FlexWork“ für die Beschäftigten in Technik und Verwaltung sind nun die Rahmenbedingungen geschaffen, mobiles Arbeiten dauerhaft an der Universität Bielefeld zu verankern.
Informationen zur Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten“: https://www.uni-bielefeld.de/intern/themen/dv-mobiles-arbeiten/
Informationen zur Dienstvereinbarung „FlexWork“: https://www.uni-bielefeld.de/intern/themen/dv-flexwork/