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Neue Dienstvereinbarung „FlexWork“
Am 24. April 2022 tritt die neue Dienstvereinbarung „FlexWork“ in Kraft. Die Dienstvereinbarung, die Anfang Februar final unterschrieben wurde, gilt für alle Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie diejenigen Wissenschaftler*innen, die an der Zeiterfassung teilnehmen. Nach den neuen Regelungen können Mitarbeiter*innen zukünftig auf freiwilliger Basis bis zu 60 Prozent außerhalb der Universität arbeiten. Ziel der neuen Dienstvereinbarung ist es, durch Freiräume bei der Wahl des Arbeitsortes mehr Flexibilität für die Mitarbeitenden zu schaffen.
Informationsangebot und Unterstützungsangebote
Im Themenportal FlexWork sind neben der Dienstvereinbarung wesentliche Eckpunkte der neuen Regelungen sowie alle bisher gesammelten Fragen und Antworten hinterlegt. Weitere Fragen, Hinweise und Rückmeldungen können unter flexwork@uni-bielefeld.de eingereicht werden.
Bei Bedarf an Unterstützung bei der Erstellung bzw. Mitwirkung an einer Teamvereinbarung, beim Finden kreativer Lösungen für die Zusammenarbeit unter „FlexWork-Bedingungen“ oder auch im Hinblick auf Gespräche stehen Unterstützungsangebote wie Workshops, Moderation oder individuelle Beratung zur Verfügung. Teams, Führungskräfte und Mitarbeiter*innen können sich mit ihrem Anliegen an workshops-flexwork@uni-bielefeld.de wenden.
„FlexWork“ macht gute Zusammenarbeit noch wichtiger
Die sich wandelnde Arbeitswelt macht es erforderlich, Veränderungen zu reflektieren und Arbeitsweisen daran anzupassen. Nach dem Verständnis der Universität ist nicht die ständige Präsenz für eine gelungene Zusammenarbeit maßgebend. Vielmehr ist es wichtig, dass alle Kolleg*innen ihr Handeln an einem gemeinsamen Verständnis der Ziele für die Wissenschaft sowie der Verwaltung ausrichten. Von zentraler Bedeutung für die neue Dienstvereinbarung ist eine von Vertrauen und Wertschätzung getragene Arbeitskultur. Das im WIR-Projekt erarbeitete Leitbild für unsere Zusammenarbeit an der Universität Bielefeld und die verabschiedeten Führungsleitsätze bilden die Basis und den Rahmen für die Umsetzung der neuen Regelungen in der Praxis.