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Krankheitszeiten digital erfassen
Beschäftigte, die an der (aktuell noch ausgesetzten) Zeiterfassung in SAP teilnehmen, können ab dem 1. September 2020 Krankheitszeiten selbst digital erfassen.
Was ändert sich?
Im Falle einer Krankheit von bis zu drei Kalendertagen, für die keine ärztliche
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt (Kurzerkrankung ohne AU) ist es nun möglich,
diese digital selbst in SAP zu erfassen, anstatt wie bisher über die
Krank-/Gesundmeldung in Papierform.
Wie funktioniert es?
Nach Rückkehr in die Universität bzw. Wiederaufnahme der Arbeit wird in SAP
die Kurzerkrankung rückwirkend eingebucht. Diese neue Option findet sich nun neben
den Kategorien Urlaub, Fortbildung, Gesundheitskurs, usw. unter den
Abwesenheitsanträgen. Diese Buchung, die erst bei bzw. nach Wiederaufnahme der Arbeit
getätigt wird, zählt gleichzeitig als Gesundmeldung für den Tag, an dem sie
vorgenommen wird bzw. den Folgetag nach Ende der in SAP eingebuchten
Krankheitsdauer.
Was bleibt gleich?
Die SAP-Buchung ersetzt nur die bisherige Krank-/Gesundmeldung in Papierform,
nicht aber die Krankmeldung selbst bei der jeweils vorgesetzten Person zu
Beginn der Krankheit. Diese ist nach wie vor wie gewohnt (z. B. per E-Mail oder
Telefon) erforderlich: Zu Beginn der Krankheit wird unverzüglich der Umstand der
Arbeitsunfähigkeit sowie dessen voraussichtliche Dauer (nach eigener Einschätzung)
mitgeteilt. Auch das Verfahren für Erkrankungen, für die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
vorliegen, bleibt insoweit – unabhängig von der Dauer der Erkrankung – gleich.
Was ist sonst noch zu
beachten?
Für den Fall, dass eine Kurzerkrankung vorliegt, für die nach der „Drei-Tage-Regel“
keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich gewesen wäre, die aber
trotzdem ärztlich attestiert wurde, kann die Buchung nicht selbständig über SAP
erfolgen. Die Bescheinigung muss in diesem Fällen auf dem gewohnten Wege,
gemeinsam mit einer Krank-/Gesundmeldung in Papierform, eingereicht werden. Die
Universität als Arbeitgeber ist zudem berechtigt, in Einzelfällen die Vorlage der
ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Sollte eine entsprechende Auflage
ab dem ersten Krankheitstag im Einzelfall bereits bestehen oder neu angeordnet werden,
so wird auch die entsprechende Buchungsmöglichkeit in SAP nicht freigeschaltet.
Das entsprechende Hausrundschreiben zu dem Thema ist hier verfügbar.