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Höhere Entgeltstufe zum 1. November für in den TV-L übergeleitete "Angestellte"
Tarifinformation
Mit Inkrafttreten des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) im November 2006 wurden die ehemaligen "Angestellten" mit dem zu diesem Stichtag ermittelten Vergleichsentgelt in eine sogenannten individuelle Zwischenstufe ihrer neuen Entgeltgruppe übergeleitet. Das individuelle Entgelt liegt seitdem zwischen der betragsmäßig nächstniedrigeren und der nächsthöheren Stufe der jeweiligen (neuen) Entgeltgruppe. Ab 1. November wird dieser Personenkreis automatisch in die nächsthöhere Stufe der Entgeltgruppe aufsteigen und somit das dort tabellenmäßig vorgesehene höhere Entgelt erhalten.
Die Personalabteilung fordert die betroffenen Beschäftigten deshalb auf, die Gehaltsbescheinigung des Landesamtes für Besoldung und Versorgung dahingehend zu überprüfen.
Der weitere Stufenaufstieg - soweit die Endstufe innerhalb der Entgeltgruppe noch nicht erreicht ist - richtet sich dann ausschließlich nach den Regelungen des TV-L (Beispiel: wer am 1. November die Stufe 3 erreicht, erreicht nach 3 Jahren die Stufe 4).
Beschäftigten, deren individuelles Vergleichsentgelt seit dem 1. November 2006 über dem Entgeltbetrag der höchsten Stufe der neuen Entgeltgruppe lag, bleibt diese sogenannte "individuelle Endstufe" erhalten.
Bei den ehemaligen "Arbeitern" ist demgegenüber kein solcher "Stufenaufstiegstag" vorgesehen, da diese bereits im November 2006 die nächsthöhere Stufe erhalten haben
Auch für Personen, die erst nach dem 31. Oktober 2006 eingestellt worden sind, ergeben sich zum 1. November 2008 keine Änderungen, da sie bereits bei Einstellung einer Stufe der jeweiligen Entgeltgruppe exakt zugewiesen wurden.