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Grippeschutzimpfung im Oktober und im November

Veröffentlicht am 16. September 2022, 12:23 Uhr

Die Universität Bielefeld bietet ihren Beschäftigten auch dieses Jahr eine kostenlose Grippeschutzimpfung an. Die Impfung findet in den Räumen des Betriebsärztlichen Dienstes (UHG E01-135-139) statt. Die Termine für die Impfungen müssen über das elektronische Vorlesungsverzeichnis ekVV in der Zeit von 18. bis 28. Oktober gebucht werden.

Die Universität konnte 500 Impfdosen – das sind doppelt so viele Impfdosen wie in den vorangegangenen Jahren (vor Corona) – einkaufen. Die Termine der Impfungen werden in das elektronische Vorlesungsverzeichnis ekVV eingestellt und können ausschließlich darüber gebucht werden.

Voraussetzung zur Durchführung der Impfung:
a)    Termine sind zwingend über das ekVV zu buchen
b)    Vorlage des Impfausweises
Alle erforderlichen Informationen finden sich ab dem 17. Oktober auf der Homepage der Stabsstelle Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (AGUS) in den „Informationen für Beschäftigte“ (interner Bereich) oder auf der Grippeschutzseite (interner Bereich, Passwort vergessen?). Hier finden sich auch Informationen und Hinweise wie Termine gebucht/storniert werden können und weitere Tipps.
Die Terminbuchung/Stornierung ist ausschließlich in der Zeit vom 18. bis 28. Oktober freigeschaltet.

Die Impfungen finden nur an folgenden Tagen statt:

24.10. 13:00 - 15:40 Uhr
25.10. 13:00 - 15:40 Uhr
26.10. 08:00 - 12:00 Uhr
27.10. 13:00 - 15:40 Uhr
28.10. 08:00 - 12:00 Uhr
02.11. 08:00 - 11:00 Uhr
03.11. 13:00 - 15:40 Uhr
04.11. 08:00 - 12:00 Uhr
07.11. 13:00 - 15:40 Uhr
08.11. 13:00 - 15:40 Uhr
09.11. 08:00 - 10:20 Uhr

Falls ein Termin nicht eingehalten werden kann, sollte er frühzeitig im ekVV storniert werden.
Im Wartebereich und auch für die Impfung besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Lockere Kleidung am Tag der Impfung hilft beim zügigen Ablauf.  
Die Räumlichkeiten des Betriebsärztlichen Dienstes sollten erst kurz vor dem vereinbarten Termin aufgesucht werden, um Wartesituationen mit mehreren Personen zu vermeiden.

Sollten die genannten Termine zeitlich nicht passen, die Termine ausgebucht sein oder die 500 Impfdosen verimpft sein, müssen sich die Beschäftigten für eine Grippeschutzimpfung an die Hausärzt*innen wenden.

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