uni.intern
Geändertes Lastschriftverfahren für das Jobticket
Jobticket 2014: Kündigungen oder Bestellungen bis 14. November
Zum 1. Februar 2014 wird das sogenannte SEPA - Lastschriftverfahren in Deutschland umgesetzt (SEPA steht für Single Euro Payments Area). Die Einzugsermächtigung in ihrer bekannten Form wird dann von dem neuen Lastschriftverfahren abgelöst. Die neuen europarechtlichen Vorgaben haben auch Auswirkungen auf die Bestellung und Kündigungen der Job- und Firmentickets für das Jahr 2014. So müssen Bestellungen oder Kündigungen mit Wirkung zum Jahreswechsel 2013/2014 spätestens bis zum 14. November in der Personalabteilung (Özlem Tan, C3-139) eingehen.
Mit der Umstellung sind auch weitere Informationspflichten verbunden,
zum Beispiel müssen Zahlungspflichtige künftig spätestens 14 Tage vor
Fälligkeit über den bevorstehenden Zahlungseinzug informiert werden. Auch deshalb müssen ab Januar 2014 Bestellungen oder Kündigungen von Job- oder Firmentickets der Personalabteilung jeweils spätestens zum 1. Tag des Vormonats zugehen, damit sie rechtzeitig wirksam werden können.
Auch Beschäftigte, die bereits ein Job-/Firmen-Ticket haben, müssen eine neue SEPA-Lastschriftermächtigung erteilen. Deshalb kann die Ausgabe der Job-/Firmen-Tickets für das Jahr 2014 nur gegen Vorlage eines SEPA-Lastschriftmandats erfolgen. Zur Vereinfachung der Verwaltungsabläufe wird darum geten, die schriftliche SEPA-Lastschriftermächtigung bei Abholung der Tickets mitzubringen (also nicht vorab zu übermitteln). Der entsprechende Vordruck für das SEPA-Lastschriftmandat findet sich im Internet: www.uni-bielefeld.de/jobticket.
Die Job- und Firmen-Tickets für das Jahr 2014 können voraussichtlich ab dem 9. Dezember im Personaldezernat in Raum C3-139 abgeholt werden. Der genaue Termin wird rechtzeitig per Rund-Mail sowie im uni.intern Newsletter bekannt gegeben.
Da die Universität die Vorgaben zum SEPA-Lastschriftmandat ab Februar 2014 umsetzen muss, muss die Abholung der Tickets sowie die Neuerteilung der Lastschriftermächtigung zwingend bis zum 10. Januar 2014 erfolgen. Anderenfalls müssen die bestellten Tickets von der Universität mit Ablauf des 31. Januars 2014 gekündigt werden. Die Zahlungspflicht des Bestellers/ der Bestellerin für Januar 2014 bliebe in diesem Fall bestehen.