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Forschen, Lehren und Studieren mit Familie: Unterstützungspaket beschlossen
Universität Bielefeld verstetigt familienunterstützende Maßnahmen für Studierende, Lehrende und Wissenschaftler*innen in der Qualifikation mit Betreuungsaufgaben
Das Rektorat der Universität Bielefeld hat in Abstimmung mit den Fakultäten ein umfangreiches Paket mit drei familienunterstützenden Maßnahmen beschlossen. Wenn sie zusätzlich Familienaufgaben übernehmen, können Studierende, Lehrende und Wissenschaftler*innen in der Qualifikation für die Dauer von zunächst drei Jahren Unterstützungen beantragen. Das kann je nach Statusgruppe in Form von Hilfskräften oder durch die Erstattung von individuellen Kinderbetreuungskosten sein.
Studierender mit Kind auf dem Campus
Maßnahmen
Eine Maßnahme richtet sich an Studierende, auch in der Promotion, in der Prüfungs- oder Abschlussphase. Sie können Geld für individuelle Kinderbetreuung beantragen.
Die zweite und dritte Maßnahme soll Mitarbeitende durch Hilfskräfte entlasten. Diese können beispielsweise bei der Vorbereitung von Lehrveranstaltungen oder bei der Forschung unterstützen, indem sie Literatur recherchieren und beschaffen, digitale Lernformate unterstützen, Workshops organisieren oder Texte Korrektur lesen. Diese Maßnahmen richten sich an Lehrende mit hohem Lehrdeputat und Wissenschaftler*innen in der Qualifikation.
Hintergrund
Während der Corona-Pandemie hatte das Rektorat im August 2020 eine Reihe von familienunterstützenden Maßnahmen beschlossen. Insbesondere die Maßnahme zur Unterstützung von Lehrenden und Wissenschaftler*innen in der Qualifikation mit Familienaufgaben durch Hilfskräfte war stark nachgefragt und wurde gut angenommen.
Die verantwortliche Prorektorin für Personalentwicklung und Gleichstellung, Professorin Marie I. Kaiser, berichtet: „Der Familienservice, meine Referentin und ich haben zahlreiche Gespräche mit den Betroffenen geführt, mit dem Mittelbaurat und mit den Dekan*innen. Die Gespräche haben gezeigt, dass Studierende und Wissenschaftler*innen mit Familienaufgaben nicht nur in der Pandemie stark belastet waren. Die Betroffenen sind zum einen weniger flexibel und haben zum anderen weniger Arbeits- und Lernzeit zur Verfügung als Menschen ohne Familienaufgaben.“
Prof'in Dr. Marie I. Kaiser, Prorektorin für Personalentwicklung und Gleichstellung
„Eine besonders große Herausforderung ist das für Wissenschaftler*innen, die sich noch in der Qualifikationsphase befinden und für Lehrende mit einem hohen Lehrdeputat von zehn Stunden aufwärts“ ergänzt Dr. Beate Lingnau. Die stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte ist Mitglied des Mittelbaurats, der die Initiative maßgeblich mit vorangetrieben hat. „Wissenschaftler*innen in der Qualifikation sind einem hohen Leistungsdruck ausgesetzt. Zudem verfügen sie, anders als die Professor*innen in der Regel nicht über eigene finanzielle Mittel. Wenn Care-Arbeit und besondere familiäre Situationen hinzukommen, steigt die Belastung zusätzlich“, so Lingnau weiter. Jana Hoffmann und Bettina Paris vertraten mit Lingnau die akademischen Mitarbeiter*innen in Rektorat und Fakultätenrat.
Akademische Mitarbeiter*innen haben zumeist befristete Arbeitsverträge, viele arbeiten in Teilzeit und pendeln oftmals zwischen Lebensmittelpunkt und Arbeitsstelle in Bielefeld oder sie haben Partner*innen, die pendeln. Studien zeigen, dass Internationalität und Mobilität aber nach wie vor als wichtige Faktoren für den Karriereerfolg an einer Universität gelten. Räumlich mobil zu sein, kann darüber hinaus entscheidend sein, wenn man in der Wissenschaft bleiben will. Hinzu kommen die außeruniversitären Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die aktuelle Situation in vielen Kindertagesstätten in der Region. So hat die Stadt Bielefeld den Kita-Eltern angekündigt, dass aufgrund des Mangels an Erzieher*innen auch in den nächsten Jahren damit zu rechnen ist, dass beim krankheitsbedingten Ausfall von Betreuer*innen Kita-Gruppen geschlossen werden oder die Betreuungszeit eingeschränkt werden wird. „Darum war es dem Rektorat ein großes Anliegen, Wege zu finden, um die hilfreichsten Maßnahmen zur Familienförderung zu verstetigen“, so Prorektorin Marie I. Kaiser.
Finanzierung und Beantragung
Die Maßnahmen zwei und drei werden von Rektorat und Fakultäten hälftig co-finanziert. Das Rektorat stellt dafür jährlich bis zu 200.000 Euro bereit. Die Maßnahmen sollen nach Ablauf von drei Jahren evaluiert, gegebenenfalls angepasst und nach Möglichkeit dauerhaft eingerichtet werden. Studierende beantragen die Kinderbetreuungskosten direkt beim Familienservice. Die zwei weiteren Maßnahmen werden im Dekanat der jeweiligen Fakultät beantragt und bewilligt. Detaillierte Informationen zur Beantragung gibt es hier: www.uni-bielefeld.de/familienservice