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Änderungen beim Elternzeitgesetz

Veröffentlicht am 13. Januar 2022, 08:30 Uhr
Das Elternzeitgesetz ermöglicht jetzt zwei Stunden mehr Teilzeitarbeit während der Elternzeit. Der Antrag auf Elternzeit wurde auf der Homepage entsprechend angepasst. Das zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes macht es seit dem 1. September 2021 möglich, während der Elternzeit in Teilzeit bis zu einem Umfang von 32 Stunden zu arbeiten, zuvor waren lediglich 30 Stunden möglich.
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