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Veröffentlicht am
13. Januar 2022
Kategorie:
Allgemein
Änderungen beim Elternzeitgesetz
Das Elternzeitgesetz ermöglicht jetzt zwei Stunden mehr Teilzeitarbeit während der Elternzeit. Der Antrag auf Elternzeit wurde auf der Homepage entsprechend angepasst. Das zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes macht es seit dem 1. September 2021 möglich, während der Elternzeit in Teilzeit bis zu einem Umfang von 32 Stunden zu arbeiten, zuvor waren lediglich 30 Stunden möglich.