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Digitalisierungsprozess im Studierendensekretariat schreitet weiter voran
Das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen - Onlinezugangsgesetz (OZG)“ verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Davon betroffen sind unter anderem auch die Prozesse des Studierendensekretariats. Mit der Digitalisierung des Bewerbungsverfahrens für das höhere Fachsemester hat das Studierendensekretariat nun einen weiteren Schritt getan, um den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen.
Zunächst konzentrierte sich das Studierendensekretariat bei der Digitalisierung der Prozesse auf die Erweiterung der bestehenden Bewerbungsverfahren. Es wird nun auch das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für das Masterstudium über das Bewerbungs- und Statusportal HiO (HISinOne) abgewickelt. Darüber hinaus wurden alle Losverfahren in HiO integriert. Auch Sonderanträge (u. a. Härtefall und Zweitstudium) müssen nicht mehr auf dem Postweg eingereicht werden. Ein weiterer Schritt zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen wurde Anfang Februar vollzogen. Seit dem 1. Februar 2023 ist auch die Bewerbung für höhere Fachsemester digital möglich. Die Einschreibungen, die aus allen diesen Verfahren resultieren, sind damit papierlos möglich. Somit sind die Bewerbungs-, Zulassungs- und Einschreibverfahren für alle grundständigen Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen, 1. Juristische Prüfung) und im Master digitalisiert.
Die Digitalisierung weiterer Prozesse, wie z. B. das Bewerbungsverfahren für die erst zum Wintersemester beginnenden Masterstudiengänge, wird in Kürze erfolgen. Zuvor gilt es jedoch, die großen Veränderungen der letzten Zeit zu konsolidieren. „Die Einführung der Prozesse in HiO war für alle Beteiligten mit großem Engagement und Aufwand verbunden“, sagt Christian Haupt, Teamleiter des Studierendensekretariats. „Wir werden auch zukünftig daran arbeiten, die Verfahren für unsere Bewerber*innen und Studierenden zu optimieren und weitere Prozesse zu digitalisieren.“.