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Digital lehren – wie geht das?
Wie in einer Meldung der Hochschulleitung am 17. März mitgeteilt wurde, sind mit der Verschiebung des Vorlesungsbeginns auf den 20. April 2020 alle stattfindenden Präsenzlehrveranstaltungen zunächst bis zum 19. April 2020 abgesagt. Dasselbe gilt für Klausuren und Prüfungen (bei mündlichen Prüfungen mit Härtefallregelung). Mehr und mehr Lehrende stellen sich in ihren Vorbereitungen für das kommende Sommersemester darauf ein, auf Formate zurückzugreifen, die ohne Präsenz funktionieren.
Studierenden soll es ermöglicht werden von Zuhause zu lernen und sich Stoff selbstständig zu erarbeiten. Die Bandbreite der Möglichkeiten ist groß. So lassen sich Seminarsituationen in Videokonferenzen umsetzen, es können Lehrvideos erstellt und über den sog. „LernraumPlus“ (Lernplattform Moodle) verschiedene Lehr-/Lernsettings konzipiert werden. Darüber hinaus gibt es auch einfach und schnell umsetzbare Varianten, z. B. Aufgaben per E-Mail zu versenden.
Lehrende, die bisher noch nicht viele Erfahrungen in der digitalen Lehre gesammelt haben, stehen nun vor vielen Herausforderungen: Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen für die digitale Lehre und auch für Prüfungen in elektronischer Form beachtet werden? Wie bereite ich meinen Stoff didaktisch so auf, dass er auch ohne Präsenz funktioniert? Wie kann ich mich online mit meinen Studierenden austauschen? Und wie funktioniert das Ganze technisch überhaupt?
Die Universität Bielefeld hat für diese Fragen eine Webseite zusammengestellt, auf der Lehrende Informationen zu Studium und Lehre während der Corona-Krise finden: https://uni-bielefeld.de/themen/coronavirus/studium-und-lehre/