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Coronavirus-Update Ticker
Registrierung nicht mehr nötig
Die Universitätsgebäude sind wieder grundsätzlich geöffnet. Es gelten die Öffnungszeiten aus der Zeit vor Corona, auch für die Universitätsbibliothek. Eine Registrierung an den Eingängen ist nicht mehr nötig.
3 G-Regel gilt auch in Mensa/Aufkleber auf Uni-Card vereinfacht den Zutritt
Seit dem 20. August gilt die neue NRW-Coronaschutzverordnung auch für die gastronomischen Betriebe des Studierendenwerks. Nur Geimpfte, Genesene oder Getestete (3G) dürfen die
Gastronomiebetriebe des Studierendenwerks Bielefeld betreten, es sei
denn, der Besuch beschränkt sich auf die Mitnahme der Speisen. Um den Nachweis über den 3 G-Status zu vereinfachen, bietet die Universität Bielefeld folgendes Verfahren an: Der Nachweis des Immunstatus und dessen Prüfung erfolgt vorab
im Testzentrum im Gebäude X auf dem Campus. Dort ist eine spezielle
Kontrollstelle eingerichtet, in der Geimpfte, einmalig einen speziellen, roten Aufkleber mit Uni-Siegel
auf die Rückseite ihrer Uni-Card (Studierendenausweis) erhalten. Dieser
ist solange gültig, wie die Regelungen gelten, längstens bis zum Ende
des Semesters am 31. März 2022. Mehr Informationen zum Erhalt des Aufklebers.