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Coronavirus-Update Ticker
Testpflicht nach dem Urlaub
Wichtige Neuerung der aktuellen Corona-Schutzverordnung: Testpflicht bei Rückkehr an den universitären Arbeitsplatz nach fünf-tägiger Abwesenheit. Nach dieser Regelung ist nach jeder Abwesenheit vom Arbeitsplatz von fünf Tagen oder mehr, die nicht aus Gründen von Homeoffice oder Krankheit erfolgte, vor der Rückkehr ein Schnelltest durchzuführen. Und das unaghängig davon, ob jemand verreist war oder nicht. https://uni-bielefeld.de/themen/coronavirus/
Impfen für Studierende: kostenlos, ohne vorherige Terminbuchung
Im Juli startete die Sonderimpfaktion für Studierende im Impfzentrum der Stadt Bielefeld. Mittlerweile können sich alle ohne Anmeldung und Termin impfen lassen. "Wir möchten alle Studierenden ermutigen, dieses Impfangebot anzunehmen", sagt der Rektor, Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, und der Kanzler, Dr. Stephan Becker, ergänzt: "Dies ist ein wichtiger Meilenstein, um im Herbst wieder in stärkerem Umfang in den Präsenzlehrbetrieb zu starten." Impfen im Impfzentrum: kostenlos, ohne vorherige Terminbuchung, egal ob Erst- oder Zweitimpfung. Mehr Infos: www.asb-owl.de/impfzentrum