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Veröffentlicht am
4. Dezember 2020
Kategorie:
Allgemein
Corona-Pandemie: Organisationsverfügung punktuell angepasst
Appell: Keine Weihnachtsfeiern in Präsenz
Wie bereits in der vergangenen Woche angekündigt, wurde die Organisationsverfügung der Universität noch einmal angepasst. Die Änderungen sind nicht grundsätzlicher Art, sondern präzisieren insbesondere die Regelungen zum Verhalten im Falle einer positiven Covid-19-Testung und bei Reiserückkehr aus dem Ausland sowie den Lehrbetrieb.
Das Rektorat appelliert zudem aus aktuellem Anlass an alle Beschäftigten, von Weihnachtsfeiern in Präsenz – auch von spontanen Zusammenkünften in kleiner Runde – in diesem Jahr abzusehen.
Die Hochschulen in NRW sind nun wieder verpflichtet, die Lehre grundsätzlich auf digitale Angebote umzustellen. Ausnahmen davon betreffen den Prüfungsbetrieb sowie die Lehr- und Praxisveranstaltungen, die zwingend als Präsenzveranstaltungen abzuhalten sind, weil sie auf besondere Räumlichkeiten, Ausstattungen oder sonstige besondere Rahmenbedingungen angewiesen sind (zum Beispiel Labore, Arbeitsräume, Tonstudios) sowie im künstlerischen Bereich Korrepetition, Übebetrieb, künstlerischer Einzelunterricht und Arbeit in Ateliers und Studios. Auch besondere Veranstaltungen für Erstsemester, die bei der Durchführung des Wintersemesters besonders berücksichtigt werden, dürfen präsent noch durchgeführt werden. Das Rektorat hatte die Lehrenden bereits in der vergangenen Woche aufgefordert, ggf. auf digitale Formate umzustellen.
Die Änderungen wurden aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung NRW, der neuen Allgemeinverfügung für Hochschulen sowie der neuen Quarantäneordnung des Landes Nordrhein-Westfalen notwendig.
Die Organisationsverfügung findet sich hier: https://www.uni-bielefeld.de/coronavirus/
Die neue Quarantäneverordnung NRW: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/201130_quarantanevo.pdf
Wie bereits in der vergangenen Woche angekündigt, wurde die Organisationsverfügung der Universität noch einmal angepasst. Die Änderungen sind nicht grundsätzlicher Art, sondern präzisieren insbesondere die Regelungen zum Verhalten im Falle einer positiven Covid-19-Testung und bei Reiserückkehr aus dem Ausland sowie den Lehrbetrieb.
Das Rektorat appelliert zudem aus aktuellem Anlass an alle Beschäftigten, von Weihnachtsfeiern in Präsenz – auch von spontanen Zusammenkünften in kleiner Runde – in diesem Jahr abzusehen.
Die Hochschulen in NRW sind nun wieder verpflichtet, die Lehre grundsätzlich auf digitale Angebote umzustellen. Ausnahmen davon betreffen den Prüfungsbetrieb sowie die Lehr- und Praxisveranstaltungen, die zwingend als Präsenzveranstaltungen abzuhalten sind, weil sie auf besondere Räumlichkeiten, Ausstattungen oder sonstige besondere Rahmenbedingungen angewiesen sind (zum Beispiel Labore, Arbeitsräume, Tonstudios) sowie im künstlerischen Bereich Korrepetition, Übebetrieb, künstlerischer Einzelunterricht und Arbeit in Ateliers und Studios. Auch besondere Veranstaltungen für Erstsemester, die bei der Durchführung des Wintersemesters besonders berücksichtigt werden, dürfen präsent noch durchgeführt werden. Das Rektorat hatte die Lehrenden bereits in der vergangenen Woche aufgefordert, ggf. auf digitale Formate umzustellen.
Die Änderungen wurden aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung NRW, der neuen Allgemeinverfügung für Hochschulen sowie der neuen Quarantäneordnung des Landes Nordrhein-Westfalen notwendig.
Die Organisationsverfügung findet sich hier: https://www.uni-bielefeld.de/coronavirus/
Die neue Quarantäneverordnung NRW: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/201130_quarantanevo.pdf