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Bis zu drei Sonderurlaubstage für Mitarbeitende mit Kindern
Die Corona-Pandemie stellt aufgrund der weiterhin geschlossenen Kindergärten und Schulen große Anforderungen an berufstätige Eltern mit Kindern im entsprechenden Alter. Die Universität unterstützt deshalb mit bis zu drei Tagen Sonderurlaub.
An der Universität stehen viele Mitarbeiter*innen mit Kindern täglich wiederkehrend vor der Frage, wie sie ihre Arbeit und die gleichzeitig notwendige Kinderbetreuung organisieren können. Oft werden (Zeit-)Pläne durch kurzfristig auftretende Bedürfnisse insbesondere jüngerer Kinder wieder durchkreuzt. Das Aufteilen der Arbeitszeit in mehrere kleinere Zeitblöcke – zumeist inklusive der frühmorgendlichen oder spätabendlichen Stunden – ist durch den ständigen Wechsel zwischen Arbeit und Familienleben psychisch belastend. Dies gilt erst recht, wenn derartige Phasen über einen längeren Zeitraum andauern.
Umso wichtiger sind daher auch Zeiten, in denen sich Eltern ausschließlich um ihre Familienaufgaben kümmern können.
Die Universitätsleitung kann leider die ursprünglich geplante Gewährung von bis zu zehn zusätzlichen vergüteten Sonderurlaubstagen nicht umsetzen. Die für die Beschäftigten des Bundes getroffene Regelung wurde nicht auf den Geltungsbereich des Tarifvertrags der Länder beziehungsweise nicht in entsprechende beamtenrechtliche Länderregelungen umgesetzt.
Um Kolleg*innen mit Kindern in dieser schwierigen Phase dennoch weitestmöglich zu unterstützen, nutzt die Universität ihr Ermessen im Rahmen bestehender tarifvertraglicher und beamtenrechtlicher Regelungen und gewährt bis zu drei Tagen Sonderurlaub unter Fortzahlung der Vergütung. Die Gewährung steht unter folgenden Voraussetzungen:
• Resturlaub aus 2019 ist abgebaut bzw. verplant
• Gleitzeitguthaben ist ausgeschöpft
Die Sonderurlaubstage können auch halbtägig genommen werden (also bis zu 6 halbe Tage).
Die Beantragung kann formlos durch eine E-Mail über die vorgesetzte Person an die zuständigen Sachbearbeiter*innen des Dezernats P/O erfolgen.