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Veröffentlicht am
6. Dezember 2016
Kategorie:
Allgemein
Bedingungen für die Bereitstellung digitaler Schriftwerke ändern sich
Lehrende müssen Lernräume bearbeiten
Ab dem 1. Januar 2017 besteht eine neue Rechtslage für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Lehre und Forschung. Daraus ergeben sich Konsequenzen für Lehrende, Forschende und Studierende. Ab dem 1. Januar 2017 dürfen in den digitalen Lernplattformen keine urheberrechtlich geschützten Schriftwerke mehr stehen. Lehrende müssen daher bis zum 31. Dezember 2016 die Lernräume ihrer Veranstaltungen bearbeiten. Anleitungen, Hintergrundinformationen und Ansprechpartner gibt es online unter www.uni-bielefeld.de/paragraf52a-urhg.
Ab dem 1. Januar 2017 besteht eine neue Rechtslage für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Lehre und Forschung. Daraus ergeben sich Konsequenzen für Lehrende, Forschende und Studierende. Ab dem 1. Januar 2017 dürfen in den digitalen Lernplattformen keine urheberrechtlich geschützten Schriftwerke mehr stehen. Lehrende müssen daher bis zum 31. Dezember 2016 die Lernräume ihrer Veranstaltungen bearbeiten. Anleitungen, Hintergrundinformationen und Ansprechpartner gibt es online unter www.uni-bielefeld.de/paragraf52a-urhg.