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Alternierende Telearbeit für Beschäftigte in Technik und Verwaltung
Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Dienststellenleitung und Personalrat für die Beschäftigten in Technik und Verwaltung haben im Februar eine Dienstvereinbarung über die Einrichtung von sogenannten "Telearbeitsplätzen" geschlossen. Danach besteht nun erstmals die Möglichkeit, einen Teil der Arbeitsleistungen von zu Hause aus zu erbringen.
Die Einführung der Telearbeit bietet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Chance, individuelle Lebensführung, insbesondere aber Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können. Durch die "Heimarbeit" soll es in erster Linie Elternteilen ermöglicht werden, auch in Zeiten der Kindeserziehung überhaupt, weiterhin oder in größerem Umfang arbeiten zu können.
Voraussetzung für eine Einrichtung eines solchen Telearbeitsplatzes ist, dass der betriebliche Ablauf nicht gestört wird und die persönlichen und räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Telearbeit ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich, die mehr als die Hälfte der regulären Arbeitszeit in der Universität beschäftigt sind. Sind die Voraussetzungen gegeben, müssen mindestens 40 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit im Betrieb erbracht werden. Die datentechnische Ausstattung stellt die Dienststelle. Anträge von Interessierten konnten im Rahmen der ersten Antragsrunde bis zum Ende März gestellt werden. Derzeit werden die Vorbereitungen für den praktischen Start getroffen. Dienstvereinbarung und Rundverfügung mit weiteren Informationen finden sich auf der
Internetseite des Dezernates III.