Zur Erinnerung: Gleitzeitkonto ausgleichen
Veröffentlicht am 1. März 2019, 00:00 Uhr
Am 30. April ist Stichtag für den Zeitausgleich
Der Zeitraum zum Ausgleich von Unter- und Überschreitungen der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit endet am 30. April. Bis zu diesem Tag muss das Zeitguthaben bei vollbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis auf 25 Stunden abgebaut sein, ansonsten verfallen die darüber hinausgehenden Stunden ersatzlos. Für Teilzeitbeschäftigte reduzieren sich diese Stunden anteilmäßig.
Der Zeitraum zum Ausgleich von Unter- und Überschreitungen der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit endet am 30. April. Bis zu diesem Tag muss das Zeitguthaben bei vollbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis auf 25 Stunden abgebaut sein, ansonsten verfallen die darüber hinausgehenden Stunden ersatzlos. Für Teilzeitbeschäftigte reduzieren sich diese Stunden anteilmäßig.
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