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Änderungen bei der Abrechnung der Telefongebühren
Privatgespräche nur in dringenden Fällen
Der deutliche Preisverfall bei den Telekommunikationskosten in den vergangenen Jahren hat dazu geführt, dass der bisher geleistete Aufwand für den Telefonänderungsdienst und für die Abrechnung der dienstlichen und privaten Telefongebühren nicht mehr gerechtfertigt ist. Mit dem Telefon-Provider der Universität konnte für das Jahr 2009 erstmals ein Pauschalpreis vereinbart werden, der aus Zentralmitteln bezahlt wird. Eine Mittelverteilung für Telefonkosten an die Fakultäten erfolgt ab 2009 nicht mehr. Damit kann auch die Umbuchung der angefallenen Telefongebühren entfallen. Seit Oktober 2008 werden in der Universität keine privaten Telefongespräche mehr abgerechnet.
Für die private Mitbenutzung der Telefonanlage gilt ab sofort:
Private Telefongespräche in das deutsche Festnetz dürfen nur in dringenden Fällen geführt werden. Eine gesonderte Abrechnung erfolgt nicht. Das Führen privater Telefongespräche in andere Netze (zum Beispiel Mobilfunknetz, Ausland usw.) ist nicht gestattet. Abgehende und ankommende Privatgespräche dürfen den Dienstbetrieb nicht beeinträchtigen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem mit dem Telefon-Provider vereinbarten Pauschalpreis nicht um eine Flatrate handelt. Der Pauschalpreis gilt zunächst für die Dauer eines Jahres und wird für das Jahr 2010 auf der Grundlage des Verbrauchs im Jahr 2009 neu festgelegt.
Aus diesem Grund soll ein Missbrauch durch geeignete Controlling-Maßnahmen verhindert werden.
Mit den vorstehenden Änderungen kann nunmehr die aufwändige Abrechnung und das Kassieren der privaten Telefongebühren entfallen. Viele Kolleginnen und Kollegen sind in den vergangenen Jahren mit großer Geduld dieser Aufgabe nachgekommen. Andere Kolleginnen und Kollegen haben sich in Arbeitsgruppen um eine Möglichkeit der Abbuchung von privaten Telefongebühren bemüht. Allen Beteiligten möchte das Dezernat Z auf diesem Wege für die Unterstützung danken!