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Verbraucherrecht und Datenschutz in Brasilien und der EU

Veröffentlicht am 7. November 2016, 10:07 Uhr
Workshop des brasilianisch-deutschen Forschungsnetzwerkes an der Universität Bielefeld 

Immer mehr Menschen kaufen im Internet ein, auch auf Plattformen anderer Länder. Das ist einfach. Schwieriger wird es, sobald es Probleme beim Kauf gibt: Welche Wiederrufrechte bestehen? In welchem Ausmaß dienen Daten von Privatpersonen als Gegenleistung für (kostenlose) Angebote? Das brasilianisch-deutsche Forschungsnetzwerk zum Verbraucherrecht tauscht sich am 10. November am Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF) der Universität Bielefeld darüber aus, wie sich Verbraucherschutz und Digitalisierung im südamerikanischen und im europäischen Wirtschaftsraum entwickeln.

„In Brasilien genießt das Verbraucherschutzrecht große gesellschaftspolitische Relevanz. Es wird viel darüber diskutiert, ob es ein Grundrecht auf Verbraucherschutz gibt. Bemerkenswert auch, dass man in Brasilien das Verbrauchergesetzbuch immer auf oder unter dem Ladentisch findet“, erzählt Professor Dr. Markus Artz von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld. Die rechtswissenschaftliche Forschung zum Verbraucherschutz in Brasilien ist dementsprechend hoch angesehen. „Verbraucherschutz gilt in Brasilien als ein Zeichen von Fortschritt und Aufstieg“, so Artz. „In Deutschland und Europa sind dagegen erst seit einigen Jahren verbraucherpolitische Einflüsse im neutralen und unpolitischen Vertragsrecht festzustellen.“ Immer wieder zeige sich aber auch, dass die Perspektiven und Fragestellungen in Brasilien und dem Mercosul, dem gemeinsamen Markt Südamerikas, in Deutschland und in der Europäischen Union sich ähneln. Beispielsweise ist eine mögliche Einschränkung des Widerrufsrechts bei digitalen Gütern ein Thema, das in Deutschland und Brasilien Gegenstand intensiver wissenschaftlicher Auseinandersetzung ist.

Mit Widerrufrechten im elektronischen Rechtsverkehr beschäftigen sich die Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler auch in dem eintägigen Workshop am ZiF der Universität Bielefeld. Schwerpunkt der Tagung ist die Digitalisierung des Vertragsrechts. Dabei geht es zum einen um den Abschluss von Rechtsgeschäften im Internet, zum anderen um den Handel mit digitalen Inhalten. Neue Vertriebsmethoden beschäftigen den südamerikanischen Markt ebenso wie den Handel in Deutschland und Europa. Überlagert wird das Thema von Fragen des Datenschutzrechts. „Es sind Antworten auf die Fragen zu finden, die sich dem Verbraucherschutzrecht durch die Digitalisierung des Rechtsverkehrs stellen“, fasst Artz das Ziel des Workshops zusammen.

Das brasilianisch-deutsche Forschungsnetzwerk zum Verbraucherrecht besteht aus Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftlern der Universität Porto Alegre, Brasilien, der Friedrich-Schiller-Universität Jena, der Ludwig-Maximilians-Universität München, der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Universität Bielefeld. Die an dem Netzwerk beteiligten Professorinnen und Professoren stehen seit Mai 2014 in engem Kontakt zueinander, betreiben gemeinsame Forschungsprojekte und planen regelmäßige Treffen zum wissenschaftlichen Austausch. Der Bielefelder Workshop ist bereits die vierte Tagung des Netzwerks, das auf eine Förderung durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) anlässlich des deutsch-brasilianischen Jahres 2013/2014 zurückgeht.

Weitere Informationen im Internet:
Programm zur Tagung am 10. November: www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/artz/docs/Programm_ZiF.pdf
Brasilianische Verbraucherschutzorganisation: www.ufrgs.br/ufrgs/inicial

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