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Streit um Religionsfreiheit
Karikaturen, brennende Bücher, Blasphemiegesetze: Die Freiheit der Religion ist ein Menschenrecht, doch kein anderes Menschenrecht ist international in den letzten Jahren stärker in die Diskussion geraten. Was ist der richtige Umgang mit öffentlichen Provokationen? Wie verhält sich die Religionsfreiheit zu anderen Menschenrechten, etwa der Gleichberechtigung der Geschlechter oder dem Recht auf körperliche Unversehrtheit? Wie kann der Hass zwischen den Religionen überwunden werden? Der UNO-Sonderberichterstatter über Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Professor Dr. Heiner Bielefeldt, analysiert in einem öffentlichen Vortrag am 10. Januar um 19 Uhr im Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF) der Universität Bielefeld den Streit um die Religionsfreiheit.
Heiner Bielefeldt (54) ist Professor für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik an der Universität Nürnberg und seit 2010 UNO-Sonderberichterstatter über Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Nach einem Diplom in katholischer Theologie an der Universität Tübingen promovierte er, ebenfalls in Tübingen, in Philosophie. Seine Habilitation folgte 2000 an der Universität Bremen. Von 2003 bis 2009 war er Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin.
Seine Themenschwerpunkte sind Theorie und Praxis der Menschenrechte, politische Ideengeschichte, philosophische Ethik, Rechtsphilosophie und interkulturelle Philosophie. Seit 2007 ist Heiner Bielefeldt Honorarprofessor an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld.