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uni.aktuell-Archiv
Veröffentlicht am
16. Dezember 2009
Kategorie:
Universität & Campusleben
Stellungnahme des Rektorats zu 19 Fragen des AStA
Das Rektorat begrüßt nachdrücklich den bereits auf vielen Ebenen angelaufenen, sehr konstruktiven Diskussionsprozess zwischen Rektorat und Studierenden, aber auch in vielen Fakultäten, der insbesondere in der Frage der Weiterentwicklung der Bachelor/Master-Studiengänge und der Studienbedingungen bereits konkrete Verbesserungsansätze erbracht hat. Im Rahmen dieses Diskussionsprozesses will das Rektorat auch auf den Katalog von Fragen, den der AStA dem Rektorat im Anschluss an das Gespräch zwischen Rektorat und etwa 60 Studierendenvertretern (aus AStA, Studierendenparlament, Fachschaften und Senat) am 20. November vorgelegt hat, eingehen. Die dort aufgeworfenen hochschulpolitischen Fragen sind allerdings von sehr unterschiedlichem Konkretheitsgrad, teils sehr allgemein gehalten, teils sehr speziell, und liegen auf sehr verschiedenen Themenfeldern, die insbesondere das Rektorat in ganz verschiedener Weise betreffen. Deshalb kann auch das Rektorat nur in jeweils differenzierter Weise Stellung hierzu nehmen.
Wie das Bundesverfassungsgericht in einschlägigen Entscheidungen festgestellt hat, ist es die primäre Aufgabe des Gesetzgebers, den Wissenschaftsbetrieb nach seinem Ermessen zu regeln, um die unterschiedlichen Aufgaben der Wissenschaftseinrichtungen und die Interessen aller daran Beteiligten in Wahrnehmung seiner ge-samtgesellschaftlichen Verantwortung in angemessenen Ausgleich zu bringen. Der Gesetzgeber ist - so das Bundesverfassungsgericht - für diese Aufgabe besser geeignet als die an speziellen Interessen orientierten Träger der Wissenschaftsfreiheit und dabei weder an überkommene hochschulorganisatorische Strukturen noch an deren einzelne Elemente gebunden. Die zur Sicherung der Wissenschaftsadäquanz von hochschulorganisatorischen Entscheidungen gebotene Teilhabe der wissenschaftlich Tätigen muss danach auch nicht in jedem Fall im Sinne der herkömmlichen Selbstverwaltung erfolgen; auch hochschulexterne Institutionen können dazu beitra-gen, einerseits staatliche Steuerung wissenschaftsfreiheitssichernd zu begrenzen und andererseits der Gefahr der Verfestigung von status quo-Interessen bei reiner Selbstverwaltung zu begegnen.
Unter diesen Vorgaben steht auch das Hochschul(freiheits)gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der seit 1. Januar 2007 geltenden Fassung. Dem Rektorat ist bewusst, dass dieses Gesetz im Gesetzgebungsverfahren verfassungsrechtlich und vor allem politisch umstritten war und es zu einzelnen Elementen, etwa zu Stellung und Aufgaben des Hochschulrats, kritische Stellungnahmen, auch aus der Universität und von einzelnen ihrer Mitglieder gegeben hat. Das Gesetz ist jedoch auf der Basis der Verfassung dieses Landes, als demokratisch legitimierte Entscheidung des parla-mentarischen Gesetzgebers zustande gekommen. Die Universität Bielefeld als vom Land getragene, rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts agiert auf dieser gesetzlichen Basis. Nach Maßgabe dieses Gesetzes hat der Senat der Universität Bielefeld deren Grundordnung mit Wirkung vom 1. Februar 2008 erlassen und darin auch die Partizipation der Mitglieder bzw. Mitgliedergruppen weiter konkretisiert. U.a. ist dort die Besetzung des Hochschulrats mit fünf internen und fünf externen Mitglie-der festgelegt worden; die gesetzlich vorgesehene Findungskommission hat darüber hinaus ihr Augenmerk auf eine sehr wissenschaftsnahe Zusammensetzung des Hochschulrats gerichtet.
In den nach dem Prinzip der Gruppenuniversität organisierten Gremien kommt auf-grund des Artikels 5 Abs. 3 Grundgesetz der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer für die für die Fragen der wissenschaftlichen Forschung und Lehre sowie des Berufungswesens eine besondere Verantwortung und damit ein herausgehobener Einfluss zu; jedoch ist vorgesehen, dass die Studierenden in vielen Gremien vertreten sind, besonders stark in der zentralen Universitätskommission für Studium und Lehre und der zentralen Beitragskommission, die unmittelbar die Interessen der Studierenden berühren.
Einen Wettbewerb unter den Hochschulen hat es immer schon gegeben, einen Wettbewerb um Mittel des Landes, um Finanz- und Sachausstattung von Drittmittelgebern, um herausragende Professoren, um gute Standortbedingungen sowie um gute Studierende und NachwuchswissenschaftlerInnen. Hinter der Hochschulgesetzge-bung der letzten Jahre steht der politische Wille, auf eine stärkere Autonomie der einzelnen Hochschulen hinzuwirken, ihnen auch eine stärkere Profilbildung zu er-möglichen. Unabhängig vom Willen des Rektorats befindet sich damit auch die Universität Bielefeld zwangsläufig immer stärker im Wettbewerb.
Die Frage, wer im deutschen Hochschulsystem an einer Hochschule studieren kann, bestimmt sich zunächst nach der von den Studierwilligen erworbenen Vorbildung. Da-rüber hinaus hat die Hochschule unter bestimmten Voraussetzungen die Möglich-keit, aus quantitativen Gründen oder aufgrund der Besonderheiten des Studienangebots nach qualitativen Kriterien eine Auswahl unter den Bewerbungen zu treffen. Zu der Frage, ob und in welcher Form an der Universität Bielefeld von diesen Auswahlmöglichkeiten Gebrauch gemacht wird, wird an der Universität Bielefeld ein ständiger Diskussionsprozess geführt.
Ziel des Rektorats ist es, dass Studierende unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern, aber auch unabhängig von anderen Merkmalen wie Herkunft, Geschlecht oder Behinderung das Studium ihrer Wahl und Eignung aufnehmen und erfolgreich beenden können. Das Rektorat sieht sehr wohl, dass die Frage der Finanzierung des Studiums für viele Studierende eine zentrale ist. Im Zuge der Einführung der Studienbeiträge, genauer bereits mit Einführung der sogenannten Langzeitstudiengebühren seit 2004 ist diese Frage, insbesondere sofern sie den Einflussbereich der Universität betrifft, intensiv diskutiert worden. Es gibt eine vom Rektorat vorbereitete Stellungnahme des Senates und verschiedene Veröffentlichungen des Rektorats, die im Kern aussagen, dass Studienbeiträge unter bestimmten Bedingungen ein geeignetes Mittel zur Verbesserung der Studienbedingungen sein können. Vor diesem Hintergrund hat das Rektorat die vom Senat beschlossene Einführung von Studienbeiträgen in Höhe von 350 Euro befürwortet. Über die Deckelung der Rückzahlung von Studien-beiträgen und BaföG bei 10.000 Euro in Nordrhein-Westfalen sind diejenigen Studie-renden, die eine bestimmte Summe BaföG beziehen und einen Studienkredit bei der NRW-Bank in Anspruch nehmen, de facto von der Rückzahlung der Studienbeiträge befreit. Das Rektorat hält dies im Zusammenspiel mit den angelaufenen Stipendienmöglichkeiten für eine noch nicht optimale, aber hinreichende soziale Abfederung der Studienbeiträge, die verhindern kann, dass Kinder aus einkommensschwachen Elternhäusern vom Studium abgehalten werden. Das Rektorat sieht dabei sehr wohl den psychologischen Abschreckungseffekt, den eine undifferenzierte öffentliche Darstellung nach dem Motto „Bildung ist nur für Reiche“ erzielen kann und hat immer darauf hingewirkt, im Zusammenspiel mit den studentischen Institutionen die gerade in Bielefeld erzielten Befreiungs-, Stipendien- und Darlehensmöglichkeiten durch In-formation und Aufklärung deutlich zu machen.
Das Rektorat hat sich in der Vergangenheit und wird sich in der Zukunft im Zusammenspiel mit der Beitragskommission dafür einsetzen, dass die eingenommenen Studienbeiträge, von denen 70 Prozent direkt in die Fakultäten gehen, direkt und ausschließlich für die Verbesserung von Studium und Lehre eingesetzt werden.
Das Rektorat hat im Übrigen über seine Vertreter in den entsprechenden Gremien auf Bundes- und Landesebene immer darauf hingewirkt, die Unterfinanzierung der Universitäten, die seit Jahrzehnten anhält, zu bekämpfen und die Investitionen des Staates in Bildung zu erhöhen. Das umfasst Finanzmittel und Sachausstattung für die Lehre ebenso wie die finanzielle Förderung von Studierenden etwa über BaföG.
Die Kapazität, die die Universität für Lehre in den verschiedenen Studiengängen bereitstellen kann, ist bei gleichbleibender Finanzausstattung limitiert. Zulassungsbeschränkungen sind daher mindestens temporär in einzelnen Studiengängen (im Ba-chelor und im Master) nicht zu vermeiden, um die Studienbedingungen aufgrund einer ungünstigeren Betreuungsrelation nicht zu verschlechtern. Das Rektorat hat sich in der Vergangenheit und wird sich in der Zukunft im Zusammenspiel mit den Fakultäten immer dafür einsetzen, kurzfristig erhöhte Nachfrage nach bestimmten Studienplätzen durch besondere Anstrengungen abzufedern. Eine Zusage, dass jeder Studierende in jedem Semester und für jeden Studiengang (auch im Master) eine Garantie für einen Studienplatz bekommt, wäre jedoch unredlich und unrealistisch. Mit Blick auf die Begrenztheit der Ressourcen bedeutet jeder Master-Studienplatz eine Reduzierung des Studienplatzangebots in den Bachelor-Studiengängen; die Garantie eines Master-Studienplatzes für jeden Bachelor-Absolventen würde eine deutliche Verringerung der Bachelor-Studienplätze zur Folge haben.
Das Rektorat wird sich auch in der Zukunft dafür einsetzen, dass die Vielfalt der Fächer erhalten bleibt - und damit auch die Wahlmöglichkeiten der Studierenden.
Die auch aktuell geäußerte Kritik vieler Studierender an der Ausgestaltung der neuen Bachelor/Master-Studiengänge nimmt das Rektorat sehr ernst und hat diesbezüglich die Diskussion mit den die Studiengänge ausgestaltenden Fakultäten noch einmal intensiviert. Dass es Probleme bei der Umsetzung der sogenannten Bologna-Reform gibt, hatte bereits das Vorgängerrektorat erkannt und 2008 zwei Projektgruppen ein-gesetzt, deren Ergebnisse in die aktuelle Reformdebatte einfließen. Dabei hat das Rektorat deutlich gemacht, dass die Leitvorstellung des Rektorats den beklagten Verschulungstendenzen entgegen steht, diese Vorstellung folgt vielmehr der Idee eines dezidiert wissenschaftlich-akademischen Studiums, das die Studierenden ins Zentrum rückt, sie zu eigenständigem „forschenden Lernen“ und wissenschaftlicher Neu-gier anregt und sie neben dem erforderlichen Wissen mit den grundlegenden, reflexiven, analytischen Fähigkeiten und notwendigen Schlüsselkompetenzen ausstattet. Dafür sind strategische Ziele formuliert worden, die auch Monita der Studierenden ausdrücklich einbeziehen, die zum großen Teil in der Umsetzung begriffen sind und bei der in der Universität umfassend diskutierten Konzeption und Umsetzung einer neuen Studienstruktur berücksichtigt werden.
Das Rektorat sieht gleichwohl die Notwendigkeit, den unterschiedlichen Ansprüchen, die Studierende an ein Studium stellen, gerecht zu werden. Es gibt einen großen Anteil von Studierenden, die das Ziel ihres Studiums nicht nur in der Persönlichkeitsbildung oder in der Vorbereitung auf eine wissenschaftliche Laufbahn sehen, son-dern in der Vorbereitung und Qualifizierung für einen konkreten Beruf. Diese Studierenden sind sogar explizit daran interessiert, möglichst gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten.
Jeder Studierende sollte, so sieht es das Rektorat, jedoch die Möglichkeit erhalten, selbstbestimmt Themen abseits des vorgegebenen Wissenskanons verfolgen zu können, wofür sich insbesondere der individuelle Ergänzungsbereich anbietet.
Das Rektorat hat immer wieder deutlich gemacht, dass es Anwesenheitslisten (mit wenigen Ausnahmen etwa bei Laborpraktika) nicht für ein probates Mittel hält. Es hat auch zu keiner Zeit Vorgaben zur Führung solcher Listen gegeben.
Die öffentliche Darstellung eines Namens zusammen mit der Matrikelnummer ist aus Sicht des Rektorats nicht zulässig. Es nimmt die entsprechende Nachfrage zum Anlass, die Fakultäten darauf hinzuweisen.
Bezüglich der Verwendung der Software turnitin, mit der überprüft wird, ob schriftlich erbrachte Leistungen Ergebnis eigenständiger Arbeit sind, wie es sein sollte, oder ob sie in Täuschungsabsicht aus anderen Quellen kopiert worden sind, sieht das Rektorat schon im Sinne der ehrlich Leistungsnachweise abliefernden Studierenden eine Verpflichtung der Fakultäten Plagiaten entgegen zu wirken. Das Rektorat wird sich aber mit den datenschutz- und urheberrechtlichen Bedenken (etwa aufgrund einer technisch notwendigen Zwischenspeicherung) noch einmal befassen.
Das Rektorat der Universität Bielefeld
15. Dezember 2009
Wie das Bundesverfassungsgericht in einschlägigen Entscheidungen festgestellt hat, ist es die primäre Aufgabe des Gesetzgebers, den Wissenschaftsbetrieb nach seinem Ermessen zu regeln, um die unterschiedlichen Aufgaben der Wissenschaftseinrichtungen und die Interessen aller daran Beteiligten in Wahrnehmung seiner ge-samtgesellschaftlichen Verantwortung in angemessenen Ausgleich zu bringen. Der Gesetzgeber ist - so das Bundesverfassungsgericht - für diese Aufgabe besser geeignet als die an speziellen Interessen orientierten Träger der Wissenschaftsfreiheit und dabei weder an überkommene hochschulorganisatorische Strukturen noch an deren einzelne Elemente gebunden. Die zur Sicherung der Wissenschaftsadäquanz von hochschulorganisatorischen Entscheidungen gebotene Teilhabe der wissenschaftlich Tätigen muss danach auch nicht in jedem Fall im Sinne der herkömmlichen Selbstverwaltung erfolgen; auch hochschulexterne Institutionen können dazu beitra-gen, einerseits staatliche Steuerung wissenschaftsfreiheitssichernd zu begrenzen und andererseits der Gefahr der Verfestigung von status quo-Interessen bei reiner Selbstverwaltung zu begegnen.
Unter diesen Vorgaben steht auch das Hochschul(freiheits)gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der seit 1. Januar 2007 geltenden Fassung. Dem Rektorat ist bewusst, dass dieses Gesetz im Gesetzgebungsverfahren verfassungsrechtlich und vor allem politisch umstritten war und es zu einzelnen Elementen, etwa zu Stellung und Aufgaben des Hochschulrats, kritische Stellungnahmen, auch aus der Universität und von einzelnen ihrer Mitglieder gegeben hat. Das Gesetz ist jedoch auf der Basis der Verfassung dieses Landes, als demokratisch legitimierte Entscheidung des parla-mentarischen Gesetzgebers zustande gekommen. Die Universität Bielefeld als vom Land getragene, rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts agiert auf dieser gesetzlichen Basis. Nach Maßgabe dieses Gesetzes hat der Senat der Universität Bielefeld deren Grundordnung mit Wirkung vom 1. Februar 2008 erlassen und darin auch die Partizipation der Mitglieder bzw. Mitgliedergruppen weiter konkretisiert. U.a. ist dort die Besetzung des Hochschulrats mit fünf internen und fünf externen Mitglie-der festgelegt worden; die gesetzlich vorgesehene Findungskommission hat darüber hinaus ihr Augenmerk auf eine sehr wissenschaftsnahe Zusammensetzung des Hochschulrats gerichtet.
In den nach dem Prinzip der Gruppenuniversität organisierten Gremien kommt auf-grund des Artikels 5 Abs. 3 Grundgesetz der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer für die für die Fragen der wissenschaftlichen Forschung und Lehre sowie des Berufungswesens eine besondere Verantwortung und damit ein herausgehobener Einfluss zu; jedoch ist vorgesehen, dass die Studierenden in vielen Gremien vertreten sind, besonders stark in der zentralen Universitätskommission für Studium und Lehre und der zentralen Beitragskommission, die unmittelbar die Interessen der Studierenden berühren.
Einen Wettbewerb unter den Hochschulen hat es immer schon gegeben, einen Wettbewerb um Mittel des Landes, um Finanz- und Sachausstattung von Drittmittelgebern, um herausragende Professoren, um gute Standortbedingungen sowie um gute Studierende und NachwuchswissenschaftlerInnen. Hinter der Hochschulgesetzge-bung der letzten Jahre steht der politische Wille, auf eine stärkere Autonomie der einzelnen Hochschulen hinzuwirken, ihnen auch eine stärkere Profilbildung zu er-möglichen. Unabhängig vom Willen des Rektorats befindet sich damit auch die Universität Bielefeld zwangsläufig immer stärker im Wettbewerb.
Die Frage, wer im deutschen Hochschulsystem an einer Hochschule studieren kann, bestimmt sich zunächst nach der von den Studierwilligen erworbenen Vorbildung. Da-rüber hinaus hat die Hochschule unter bestimmten Voraussetzungen die Möglich-keit, aus quantitativen Gründen oder aufgrund der Besonderheiten des Studienangebots nach qualitativen Kriterien eine Auswahl unter den Bewerbungen zu treffen. Zu der Frage, ob und in welcher Form an der Universität Bielefeld von diesen Auswahlmöglichkeiten Gebrauch gemacht wird, wird an der Universität Bielefeld ein ständiger Diskussionsprozess geführt.
Ziel des Rektorats ist es, dass Studierende unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern, aber auch unabhängig von anderen Merkmalen wie Herkunft, Geschlecht oder Behinderung das Studium ihrer Wahl und Eignung aufnehmen und erfolgreich beenden können. Das Rektorat sieht sehr wohl, dass die Frage der Finanzierung des Studiums für viele Studierende eine zentrale ist. Im Zuge der Einführung der Studienbeiträge, genauer bereits mit Einführung der sogenannten Langzeitstudiengebühren seit 2004 ist diese Frage, insbesondere sofern sie den Einflussbereich der Universität betrifft, intensiv diskutiert worden. Es gibt eine vom Rektorat vorbereitete Stellungnahme des Senates und verschiedene Veröffentlichungen des Rektorats, die im Kern aussagen, dass Studienbeiträge unter bestimmten Bedingungen ein geeignetes Mittel zur Verbesserung der Studienbedingungen sein können. Vor diesem Hintergrund hat das Rektorat die vom Senat beschlossene Einführung von Studienbeiträgen in Höhe von 350 Euro befürwortet. Über die Deckelung der Rückzahlung von Studien-beiträgen und BaföG bei 10.000 Euro in Nordrhein-Westfalen sind diejenigen Studie-renden, die eine bestimmte Summe BaföG beziehen und einen Studienkredit bei der NRW-Bank in Anspruch nehmen, de facto von der Rückzahlung der Studienbeiträge befreit. Das Rektorat hält dies im Zusammenspiel mit den angelaufenen Stipendienmöglichkeiten für eine noch nicht optimale, aber hinreichende soziale Abfederung der Studienbeiträge, die verhindern kann, dass Kinder aus einkommensschwachen Elternhäusern vom Studium abgehalten werden. Das Rektorat sieht dabei sehr wohl den psychologischen Abschreckungseffekt, den eine undifferenzierte öffentliche Darstellung nach dem Motto „Bildung ist nur für Reiche“ erzielen kann und hat immer darauf hingewirkt, im Zusammenspiel mit den studentischen Institutionen die gerade in Bielefeld erzielten Befreiungs-, Stipendien- und Darlehensmöglichkeiten durch In-formation und Aufklärung deutlich zu machen.
Das Rektorat hat sich in der Vergangenheit und wird sich in der Zukunft im Zusammenspiel mit der Beitragskommission dafür einsetzen, dass die eingenommenen Studienbeiträge, von denen 70 Prozent direkt in die Fakultäten gehen, direkt und ausschließlich für die Verbesserung von Studium und Lehre eingesetzt werden.
Das Rektorat hat im Übrigen über seine Vertreter in den entsprechenden Gremien auf Bundes- und Landesebene immer darauf hingewirkt, die Unterfinanzierung der Universitäten, die seit Jahrzehnten anhält, zu bekämpfen und die Investitionen des Staates in Bildung zu erhöhen. Das umfasst Finanzmittel und Sachausstattung für die Lehre ebenso wie die finanzielle Förderung von Studierenden etwa über BaföG.
Die Kapazität, die die Universität für Lehre in den verschiedenen Studiengängen bereitstellen kann, ist bei gleichbleibender Finanzausstattung limitiert. Zulassungsbeschränkungen sind daher mindestens temporär in einzelnen Studiengängen (im Ba-chelor und im Master) nicht zu vermeiden, um die Studienbedingungen aufgrund einer ungünstigeren Betreuungsrelation nicht zu verschlechtern. Das Rektorat hat sich in der Vergangenheit und wird sich in der Zukunft im Zusammenspiel mit den Fakultäten immer dafür einsetzen, kurzfristig erhöhte Nachfrage nach bestimmten Studienplätzen durch besondere Anstrengungen abzufedern. Eine Zusage, dass jeder Studierende in jedem Semester und für jeden Studiengang (auch im Master) eine Garantie für einen Studienplatz bekommt, wäre jedoch unredlich und unrealistisch. Mit Blick auf die Begrenztheit der Ressourcen bedeutet jeder Master-Studienplatz eine Reduzierung des Studienplatzangebots in den Bachelor-Studiengängen; die Garantie eines Master-Studienplatzes für jeden Bachelor-Absolventen würde eine deutliche Verringerung der Bachelor-Studienplätze zur Folge haben.
Das Rektorat wird sich auch in der Zukunft dafür einsetzen, dass die Vielfalt der Fächer erhalten bleibt - und damit auch die Wahlmöglichkeiten der Studierenden.
Die auch aktuell geäußerte Kritik vieler Studierender an der Ausgestaltung der neuen Bachelor/Master-Studiengänge nimmt das Rektorat sehr ernst und hat diesbezüglich die Diskussion mit den die Studiengänge ausgestaltenden Fakultäten noch einmal intensiviert. Dass es Probleme bei der Umsetzung der sogenannten Bologna-Reform gibt, hatte bereits das Vorgängerrektorat erkannt und 2008 zwei Projektgruppen ein-gesetzt, deren Ergebnisse in die aktuelle Reformdebatte einfließen. Dabei hat das Rektorat deutlich gemacht, dass die Leitvorstellung des Rektorats den beklagten Verschulungstendenzen entgegen steht, diese Vorstellung folgt vielmehr der Idee eines dezidiert wissenschaftlich-akademischen Studiums, das die Studierenden ins Zentrum rückt, sie zu eigenständigem „forschenden Lernen“ und wissenschaftlicher Neu-gier anregt und sie neben dem erforderlichen Wissen mit den grundlegenden, reflexiven, analytischen Fähigkeiten und notwendigen Schlüsselkompetenzen ausstattet. Dafür sind strategische Ziele formuliert worden, die auch Monita der Studierenden ausdrücklich einbeziehen, die zum großen Teil in der Umsetzung begriffen sind und bei der in der Universität umfassend diskutierten Konzeption und Umsetzung einer neuen Studienstruktur berücksichtigt werden.
Das Rektorat sieht gleichwohl die Notwendigkeit, den unterschiedlichen Ansprüchen, die Studierende an ein Studium stellen, gerecht zu werden. Es gibt einen großen Anteil von Studierenden, die das Ziel ihres Studiums nicht nur in der Persönlichkeitsbildung oder in der Vorbereitung auf eine wissenschaftliche Laufbahn sehen, son-dern in der Vorbereitung und Qualifizierung für einen konkreten Beruf. Diese Studierenden sind sogar explizit daran interessiert, möglichst gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten.
Jeder Studierende sollte, so sieht es das Rektorat, jedoch die Möglichkeit erhalten, selbstbestimmt Themen abseits des vorgegebenen Wissenskanons verfolgen zu können, wofür sich insbesondere der individuelle Ergänzungsbereich anbietet.
Das Rektorat hat immer wieder deutlich gemacht, dass es Anwesenheitslisten (mit wenigen Ausnahmen etwa bei Laborpraktika) nicht für ein probates Mittel hält. Es hat auch zu keiner Zeit Vorgaben zur Führung solcher Listen gegeben.
Die öffentliche Darstellung eines Namens zusammen mit der Matrikelnummer ist aus Sicht des Rektorats nicht zulässig. Es nimmt die entsprechende Nachfrage zum Anlass, die Fakultäten darauf hinzuweisen.
Bezüglich der Verwendung der Software turnitin, mit der überprüft wird, ob schriftlich erbrachte Leistungen Ergebnis eigenständiger Arbeit sind, wie es sein sollte, oder ob sie in Täuschungsabsicht aus anderen Quellen kopiert worden sind, sieht das Rektorat schon im Sinne der ehrlich Leistungsnachweise abliefernden Studierenden eine Verpflichtung der Fakultäten Plagiaten entgegen zu wirken. Das Rektorat wird sich aber mit den datenschutz- und urheberrechtlichen Bedenken (etwa aufgrund einer technisch notwendigen Zwischenspeicherung) noch einmal befassen.
Das Rektorat der Universität Bielefeld
15. Dezember 2009