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Stellungnahme der Universität Bielefeld zum geplanten Lehrerausbildungsgesetz

Veröffentlicht am 9. September 2008, 00:00 Uhr

Zukunft der Lehrerausbildung ungewiss

Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) plant, die Lehrerausbildung neu zu regeln. Die Universität Bielefeld kritisiert in einer Stellungnahme den Gesetzentwurf der Landesregierung und die zu erwartende Neuregelung.

Seit dem Beginn des Bologna-Prozesses, der Einführung konsekutiver Studiengänge mit Bachelor-Master-Abschlüssen, steht auch zur Diskussion, die Lehrerausbildung flächendeckend umzustellen. Bereits im Jahr 2001 hatte das Land Nordrhein-Westfalen unter Wettbewerbsbedingungen die Teilnahme an einem Modellversuch "Konsekutive Lehrerausbildung" ausgeschrieben. Die Universitäten Bielefeld und Bochum bekamen den Zuschlag. Seit 2005/06 haben weitere drei Universitäten in Nordrhein-Westfalen ebenfalls mit Modellversuchen zur konsekutiven Lehrerausbildung begonnen. Die restlichen Hochschulen sollen, so sieht es der Entwurf für ein neues Lehrerausbildungsgesetz (LABG) vor, ab 2009/2010 ebenfalls umstellen.

Die Universität Bielefeld hat die Umstellung erfolgreich vollzogen: das Studienmodell ist etabliert, evaluiert und mit allen Teilstudiengängen akkreditiert. Schon von den Gutachtern für den Ausschreibungswettbewerb war das Bielefelder Modell hoch gelobt worden. Das Lob wurde im Rahmen der Akkreditierung nachdrücklich bestätigt. Die mit der Reform des Studiums und der Studienstruktur verbundene Leistung ist außerordentlich hoch einzuschätzen: Kaum eine öffentliche Einrichtung hat den institutionellen Wandel in so grundlegender Form, in so kurzer Zeit und mit so geringen Friktionen vollzogen. Trotzdem: Die Umstellung war für alle Beteiligten eine immense Belastung und verursachte erhebliche Kosten.

Sollte der "Referentenentwurf" für ein "Gesetz der Reform der Lehrerausbildung" umgesetzt werden, wäre der große Aufwand vergeblich gewesen; ein Erfolgsmodell der Studienstrukturreform würde zerschlagen. Die Umstellung auf konsekutive Studienstrukturen erfolgt gemäß Referentenentwurf nur halbherzig und zwingt die Universität Bielefeld zu einem kostspieligen Rückschritt, der mit Qualitätseinbußen in Studium und Lehre insgesamt, aber besonders im Bereich der Lehrerbildung verbunden wäre.

Das Land orientiert sich bei der Neuordnung der Lehrerbildung nicht an den fortgeschrittenen Studienmodellen der Modellversuchshochschulen, sondern verordnet ein hoch kompliziertes und praktisch nicht erprobtes Studien- und Prüfungsmodell, das kaum am Bologna-Prozess, sondern viel mehr an den alten Lehramtsstrukturen orientiert ist: Das Ziel, arbeitsmarktorientierte Bachelorabschlüsse mit Übergangsmöglichkeiten in verschiedene Masterstudiengänge zu konzipieren, wird zugunsten gesonderter Lehramtsbachelor aufgegeben. Das Ziel, die hoheitliche Aufsicht durch eine staatsunabhängige Akkreditierung zu ersetzen, wird durch einen Zustimmungsvorbehalt des Schulministeriums unterlaufen. Zudem widerspricht das LABG der Hochschulautonomie, die die Landesregierung mit dem Hochschulfreiheitsgesetz vor wenigen Jahren noch nachhaltig stärken wollte. Der Gesetzesentwurf schreibt detailliert und für jedes Lehramt unterschiedlich die Aufteilung des Studien- und Arbeitsvolumens auf die einzelnen Fächer sowie auf Bachelor und Master fest und macht Vorschriften zur Organisationsstruktur der Universitäten.

Die Universität Bielefeld kritisiert deshalb den Gesetzentwurf nachdrücklich. Zugleich bekundet sie nochmals großen Respekt für die Absicht, dem gleichwertigen Anspruchsniveau der verschiedenen Lehrämter Rechnung zu tragen und die Ausbildungsdauer anzugleichen.
Der vollständige Text der Stellungnahme der Universität Bielefeld zum Gesetzentwurf ist HIER als PDF-Dokumet abrufbar.

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