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Rechtswidriges Verhalten im Zusammenhang mit Promotionen - Staatsanwaltschaft Köln: Kein Fall an der Universität Bielefeld
Rektor Timmermann: „Hoffentlich hat das Ansehen der Universität Bielefeld durch Medienberichte keinen Schaden genommen.“
Im Hinblick auf die Untersuchungen zu Unregelmäßigkeiten bei Promotionen an Hochschulen in Deutschland hat die Universität Bielefeld von der ermittelnden Staatsanwaltschaft Köln Folgendes schriftlich mitgeteilt bekommen: „Nach dem bisherigen Ermittlungsstand besteht kein strafrechtlich verfolgbarer Anfangsverdacht gegen Hochschullehrer Ihrer Universität im Zusammenhang mit dem im Betreff genannten Verfahren.“
Rektor Prof. Dr. Dieter Timmermann: „Wir sind erleichtert, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln keinen strafrechtlich relevanten Fall von Unregelmäßigkeiten bei Promotionen an unserer Universität ergeben haben. Die Hochschulleitung ist verwundert über die damit offensichtlich unrichtigen Medienberichte in der vergangenen Woche. Hoffentlich hat das Ansehen der Universität Bielefeld und ihrer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dadurch keinen Schaden genommen.“
Die Hochschulleitung der Universität Bielefeld hatte am 22. August aus den Medien erfahren, dass an zahlreichen deutschen Hochschulen wissenschaftliches Personal (laut Presseberichten insbesondere Honorarprofessoren, Privatdozenten) bei der Durchführung von Promotionsvorhaben Entscheidungen getroffen haben sollen, die möglicherweise strafrechtlich relevant sind. Im Rahmen dieser Berichterstattung wurde unter anderem auch die Universität Bielefeld genannt. Die Universität Bielefeld war von der Staatsanwaltschaft Köln bis dahin über Ermittlungen gegen Personal der Universität nicht informiert worden. Daher hat sich die Hochschulleitung unverzüglich aktiv am 24. August telefonisch mit der Staatsanwaltschaft Köln in Verbindung gesetzt, um Informationen über die Hintergründe der Presseberichte zu erfahren. Der in diesem Telefongespräch genannte zuständige Ansprechpartner war am Montag nicht erreichbar. Am 25. August wurde die Staatsanwaltschaft erneut telefonisch kontaktiert und anschließend auch schriftlich per FAX aufgefordert, Informationen zum aktuellen Ermittlungsstand mitzuteilen. Damals hatte die Staatsanwaltschaft bei telefonischer Auskunft noch von einem möglichen Fall gesprochen.