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Religionsfreiheit und Menschenrechte in Staatsverfassungen
Tagung am Zentrum für interdisziplinäre Forschung der Universität Bielefeld
Religion und Religionsfreiheit sind nicht nur in Staaten, die sich aktuell neue Verfassungen geben, wie etwa Ägypten, ein aktuelles und drängendes Thema. Bei der Erarbeitung wie bei der Interpretation von Staatsverfassungen orientieren sich die Fachleute auch an Verfassungen und Erfahrungen anderer Staaten. „Constitutional Migration“, Verfassungsmigration, heißt der Prozess, in dem Ideen und Konzepte von einer Verfassung in eine andere wandern. Wie dieser Prozess in Bezug auf die Beziehungen von Staat und Religion und insbesondere in Bezug auf die Religionsfreiheit vor sich geht, ist Thema einer Tagung vom 11. bis 13. September am Bielefelder Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF).
Nicht nur Menschen reisen von einem Land ins andere, auch Gesetze und Teile von Staatsverfassungen. So stammt das Konzept der Laizität (Trennung von Kirche und Staat) in der türkischen Verfassung aus Frankreich, die Idee der islamischen Republik wanderte von Pakistan über den Iran nach Ägypten. Wie diese Prozesse vor sich gehen und was mit den aus anderen Verfassungen übernommenen Konzepten geschieht, wenn sie an neue nationale Gegebenheiten angepasst werden, ist bislang kaum erforscht. Um diese Lücke zu schließen, haben die Politikwissenschaftlerinnen Professor Dr. Mirjam Künkler (Princeton University, USA), Shylashri Shankar PhD (Centre for Policy Research in Neu Delhi, Indien) und Professor Dr. Tine Stein (Universität Kiel) 20 international renommierten Experteninnen und Experten ins ZiF eingeladen. „Die Migration von Konzepten zur Regelung der Beziehungen von Staat und Religion sind vor allem von den westlichen Ländern in die Staaten des Südens und Ostens bekannt. Auf unserer Tagung geht es um Entwicklungen, die man nicht so kennt: um China, Indien, Nepal, die Philippinen etwa, und natürlich um die arabische Welt. Es geht um Religionsfreiheit, um den Einfluss, den internationales Recht und die internationale Verbreitung der Menschenrechte auf die Religionsfreiheit haben und um Übersetzungsprobleme zwischen den Kulturen und Verfassungen“, erklärt Mirjam Künkler.
Die Tagung trägt den Titel „Constitutionalism, Religious Freedom and Human Rights: Constitutional Migration and Transjudicalism beyond the North Atlantic“ und findet im Rahmen der ZiF-Forschungsgruppe „Balancing Religious Accommodation and Human Rights in Constitutional Frameworks“ (Religion und Menschenrechte in Staatsverfassungen. Ein internationaler Vergleich) statt, die noch bis November 2014 im ZiF arbeiten wird.
Weitere Informationen im Internet:
www.uni-bielefeld.de/ZIF/FG/2014Balancing/events/09-10-Kuenkler.html