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Rechtsberatung von Studierenden für Studierende

Veröffentlicht am 14. Mai 2012, 15:28 Uhr
Neues Angebot der Fakultät für Rechtswissenschaft an der Universität

An der Fakultät für Rechtswissenschaft hat im Sommersemester eine studentische Rechtsberatung erstmalig die Arbeit aufgenommen und wird gut angenommen. Studierende der Rechtswissenschaft bieten unter anwaltlicher Anleitung kostenlose Rechtsberatung für Studierende der Universität Bielefeld an.


Alle Studierenden der Universität Bielefeld können sich mit ihren rechtlichen Problemen an die Beratung wenden und ihr Anliegen schildern. In einer ersten Prüfung wird zunächst festgestellt, ob die Angelegenheit grundsätzlich übernommen werden kann. Der Richtwert für die Übernahme einer Beratung liegt bei 750 Euro Gegenstandswert. Die Beratung ist nicht möglich in Strafsachen, Steuerrechtssachen sowie in Angelegenheiten gegen die Universität.

Wird eine Beratung übernommen, erfolgt diese in der Regel in zwei Terminen: Im ersten Termin wird das Anliegen mit den Mandanten im Detail besprochen. Dazu sind alle relevanten Unterlagen in Kopie in der Sprechstunde vorzulegen. In einem zweiten Termin wird dann eine Lösung erörtert. Sämtliche Informationen werden – wie in Rechtsberatungsverhältnissen üblich und vorgeschrieben – vertraulich behandelt. Die Sprechstunde findet – nach Voranmeldung – jeden Montag von 15 bis 17 Uhr in Raum U8-133 statt.

Für die studentischen Mitglieder gehört die Beratung zu ihren Lehrveranstaltungen. Als Bestandteil einer sogenannten „Clinical Legal Education“ stellt die studentische Rechtsberatung ein Element einer praxisorientierten Ausbildung in der Rechtswissenschaft dar. Unter dem Begriff „Clinical Legal Education“ werden Angebote in der Juristenausbildung wie die Simulationen der Berufspraxis (Mootcourts, Anwaltsseminare) und Praktika zusammengefasst.

Informationen unter:
www.jura.uni-bielefeld.de/rechtsberatung


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