© Universität Bielefeld
uni.aktuell-Archiv
Veröffentlicht am
26. Juli 2018
Kategorie:
Personalien
Professorin Dr. Anne Sanders erhält den Grotemeyer-Preis für hervorragende Lehre
Ihr Leitspruch: Gute Lehre braucht Wurzeln und Flügel
Gleich vier Studierendengruppen haben die Rechtswissenschaftlerin Dr. Anne Sanders für den Karl Peter Grotemeyer-Preis 2018 für hervorragende Leistungen und persönliches Engagement in der Lehre nominiert. Alle waren sich einig: Die junge Professorin schafft es, die Studierenden zu fordern aber nicht zu überfordern, sie regt zu kritischem Hinterfragen der Inhalte und selbständigem Denken an und stärkt das Interesse und die Freude an juristischen Themen. Das überzeugte auch die Jury. Der Preis wird am 5. Oktober beim Jahresempfang der Universität Bielefeld verliehen. Er ist mit 3.000 Euro dotiert und wird von der Universitätsgesellschaft Bielefeld gestiftet.
Die Studierenden beschreiben die Vorlesungen von Anne Sanders als gut
strukturiert, praxisnah und lebendig und sie ermutige die Studierenden
mitzuarbeiten. So hat die Juristin beispielsweise für die Vorlesung zum
Familien- und Erbrecht eine Richterin eingeladen, die gemeinsam mit den
Studierenden einen anonymisierten Fall aus der Gerichtspraxis besprochen
hat. Auch die eigenen Zeichnungen und Schemata, die komplexe
Sachverhalte verdeutlichen sollen, werden von den Studierenden gelobt.
Die Studierenden sehen in Anne Sanders sowohl fachlich als auch
menschlich eine Bereicherung für die Fakultät für Rechtswissenschaft der
Universität Bielefeld. Und sie beschreiben ihre Arbeit mit einem Zitat
von Aurelius Augustinus: „Nur wer selbst brennt, kann Feuer in anderen
entfachen.“
Professorin Dr. Anne Sanders, Magister Juris (Oxford), ist seit Januar 2018 Professorin für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht, das Recht der Familienunternehmen und Justizforschung an der Universität Bielefeld. Anne Sanders forscht zu Familienunternehmen und zur Rolle von Gerichten in der Gesellschaft. Sie studierte an der Humboldt-Universität zu Berlin und an der University of Oxford (Großbritannien) und promovierte (2007) und habilitierte (2017) sich an der Universität zu Köln. Sie war Mitglied des Jungen Kollegs der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste. Von 2009 bis 2011 war sie Wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundesverfassungsgericht. Seit 2014 arbeitet sie regelmäßig als Expertin für den Europarat zu Fragen der richterlichen Unabhängigkeit und der Qualität richterlicher Arbeit. Von 2013 bis 2017 war sie Juniorprofessorin an der Universität Bonn, wo sie 2016 und 2017 mit dem Rektoratslehrpreis ausgezeichnet wurde.
Der Karl Peter Grotemeyer-Preis für hervorragende Leistungen und persönliches Engagement in der Lehre wird seit 1997 jährlich von der Universitätsgesellschaft Bielefeld an junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (nicht älter als 45 Jahre) verliehen. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury, der fünf Studierende, drei Lehrende, der Geschäftsführer der der Universitätsgesellschaft sowie die Prorektorin für Studium und Lehre angehören. Der Namensgeber, Professor Karl Peter Grotemeyer, war mehr als 20 Jahre lang Rektor der Universität Bielefeld und ein begeisterter und begeisternder Hochschullehrer.
Weitere Informationen:
• Über den Karl Peter Grotemeyer-Preis: www.uni-bielefeld.de/ugbi/grotemeyer_preis.html
• Professorin Dr. Anne Sanders über den Erhalt des Preises im Video: https://youtu.be/4XQNozauO-I
Gleich vier Studierendengruppen haben die Rechtswissenschaftlerin Dr. Anne Sanders für den Karl Peter Grotemeyer-Preis 2018 für hervorragende Leistungen und persönliches Engagement in der Lehre nominiert. Alle waren sich einig: Die junge Professorin schafft es, die Studierenden zu fordern aber nicht zu überfordern, sie regt zu kritischem Hinterfragen der Inhalte und selbständigem Denken an und stärkt das Interesse und die Freude an juristischen Themen. Das überzeugte auch die Jury. Der Preis wird am 5. Oktober beim Jahresempfang der Universität Bielefeld verliehen. Er ist mit 3.000 Euro dotiert und wird von der Universitätsgesellschaft Bielefeld gestiftet.
Prof. Dr. Anne Sanders liebt ihr Fach und möchte den Spaß an der Juristerei auch den Studierenden vermitteln.
Foto: Hoffotografen Berlin
Foto: Hoffotografen Berlin
Professorin Dr. Anne Sanders, Magister Juris (Oxford), ist seit Januar 2018 Professorin für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht, das Recht der Familienunternehmen und Justizforschung an der Universität Bielefeld. Anne Sanders forscht zu Familienunternehmen und zur Rolle von Gerichten in der Gesellschaft. Sie studierte an der Humboldt-Universität zu Berlin und an der University of Oxford (Großbritannien) und promovierte (2007) und habilitierte (2017) sich an der Universität zu Köln. Sie war Mitglied des Jungen Kollegs der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste. Von 2009 bis 2011 war sie Wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundesverfassungsgericht. Seit 2014 arbeitet sie regelmäßig als Expertin für den Europarat zu Fragen der richterlichen Unabhängigkeit und der Qualität richterlicher Arbeit. Von 2013 bis 2017 war sie Juniorprofessorin an der Universität Bonn, wo sie 2016 und 2017 mit dem Rektoratslehrpreis ausgezeichnet wurde.
Der Karl Peter Grotemeyer-Preis für hervorragende Leistungen und persönliches Engagement in der Lehre wird seit 1997 jährlich von der Universitätsgesellschaft Bielefeld an junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (nicht älter als 45 Jahre) verliehen. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury, der fünf Studierende, drei Lehrende, der Geschäftsführer der der Universitätsgesellschaft sowie die Prorektorin für Studium und Lehre angehören. Der Namensgeber, Professor Karl Peter Grotemeyer, war mehr als 20 Jahre lang Rektor der Universität Bielefeld und ein begeisterter und begeisternder Hochschullehrer.
Weitere Informationen:
• Über den Karl Peter Grotemeyer-Preis: www.uni-bielefeld.de/ugbi/grotemeyer_preis.html
• Professorin Dr. Anne Sanders über den Erhalt des Preises im Video: https://youtu.be/4XQNozauO-I