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uni.aktuell-Archiv
Veröffentlicht am
20. Juni 2017
Kategorie:
Universität & Campusleben
Professor Dr. Moritz Kaßmann zum Senatsvorsitzenden gewählt
Stellvertretender Vorsitzender bleibt Dr. Matthias Buschmeier
Der Mathematiker Professor Dr. Moritz Kaßmann wurde zum neuen Vorsitzenden des Senats der Universität Bielefeld gewählt. Sein Vertreter ist Dr. Matthias Buschmeier, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft. Kaßmann folgt auf Professor Dr. Fred G. Becker, der das Amt des Vorsitzenden seit 2012 innehatte.
Kaßmann ist seit 2009 Professor für Mathematik an der Universität Bielefeld. Er studierte Mathematik an den Universitäten Konstanz, St. Petersburg und Bonn, wo er 2001 promoviert wurde und sich 2008 habilitierte. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich Reelle und Stochastische Analysis. Kaßmann ist Gründungsmitglied und Sprecher des 2016 eingerichteten Internationalen Graduiertenkollegs Bielefeld-Seoul in der Mathematik.
Der Senat setzt sich aus zwölf Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, vier akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Technik und Verwaltung sowie vier Studierenden zusammen. Das Gremium hat verschiedene Zuständigkeiten: Erlass und Änderung von Grundordnung und weiteren Ordnungen der Hochschule, Mitwirkung in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl der Mitglieder des Rektorats sowie Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung für die Universität.
Der Mathematiker Professor Dr. Moritz Kaßmann wurde zum neuen Vorsitzenden des Senats der Universität Bielefeld gewählt. Sein Vertreter ist Dr. Matthias Buschmeier, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft. Kaßmann folgt auf Professor Dr. Fred G. Becker, der das Amt des Vorsitzenden seit 2012 innehatte.
Der Mathematiker Professor Dr. Moritz Kaßmann ist neuer Vorsitzender des Senats. Foto: Universität Bielefeld
Der Senat setzt sich aus zwölf Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, vier akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Technik und Verwaltung sowie vier Studierenden zusammen. Das Gremium hat verschiedene Zuständigkeiten: Erlass und Änderung von Grundordnung und weiteren Ordnungen der Hochschule, Mitwirkung in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl der Mitglieder des Rektorats sowie Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung für die Universität.