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Mehr BAföG für Studierende
Höhere Fördersätze und Freibeträge treten ab 1. Oktober in Kraft
Bundesbildungsministerin Annette Schavan hat zum Beginn des neuen Semesters Studienanfängerinnen und Studienanfänger dazu aufgerufen, sich ihre Ansprüche auf Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu sichern. Spätestens mit Beginn des Wintersemesters gelten für alle Auszubildenden und Studierende neue, erhöhte Fördersätze und Einkommensfreibeträge. Mit dem 22. Änderungsgesetz zum BAföG sind die Bedarfssätze der Schüler und Studierenden um zehn Prozent, die Freibeträge um jeweils acht Prozent erhöht worden.
Der maximale monatliche Förderbetrag für Studierende ohne Kind verbessert sich auf 643 Euro. Eine Folge der Gesetzesänderung ist zudem, dass Studierende einen Mini-Job auf 400-Euro-Basis das ganze Jahr ausüben können, ohne dass es Abzüge bei der BAföG-Förderung gibt. Daneben gelten bereits seit Beginn des Jahres Verbesserungen für Auszubildende mit Kindern oder aus Migrantenfamilien sowie bei Ausbildungen im Ausland.
Im Internet finden sich unter www.das-neue-bafoeg.de alle wesentlichen Informationen zum BAföG mit Gesetzestexten, Antragsformularen, Adressen, Erläuterungen und Beispielen.