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Honorarprofessur für Dr. Ralf Neuhaus
Die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld lädt
am 10. Dezember zur Verleihung einer Honorarprofessur an den Fachanwalt
für Strafrecht, Dr. Ralf Neuhaus, in die Universität Bielefeld ein.
Nach der Begrüßung durch den Dekan Professor Dr. Michael Kotulla um 17
Uhr im Hörsaal 13, hält Professor Dr. Stephan Barton die Laudatio. Nach
der Urkundenübergabe hält Dr. Ralf Neuhaus seine Antrittsvorlesung zum
Thema „Der Profiler – Fernsehmythos oder brauchbares Beweismittel im
Strafprozess“.
Dr. Ralf Neuhaus ist in allen Bereichen des
Strafrechts tätig. Schwerpunkte bilden: Arztstrafrecht,
Korruptionsstrafrecht, Kriminaltechnik einschließlich DNA-Analyse,
Tötungsdelikte, Steuerstrafrecht, Revision im Strafprozess. Er arbeitet
in einer Dortmunder Rechtsanwalts-kanzlei. Seit 2006 ist er Mitglied des
ersten Senates des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen
beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm.
Dr. Ralf Neuhaus ist seit
mehreren Jahren Lehrbeauftragter an der Universität Bielefeld. Er gehört
dem Justizprüfungsamt des OLG Hamm an und prüft im ersten Staatsexamen
die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht, Jugendstrafrecht und
Kriminologie. Seit mehr als zehn Jahren ist er zudem Dozent im
Fachanwaltslehrgang Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
(Untersuchungshaft, Durchsuchung, Beschlagnahme und Telefonüberwachung),
der Deutschen Anwaltakademie (Kriminaltechnik, beispielsweise
Faserspuren/Schussspuren, DNA) sowie der Justizakademie des Landes
Nordrhein-Westfalen.
Der gefragte Strafverteidiger bereichert
die Lehre der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld
durch praxisnahe Lehrveranstaltungen, nicht nur im Kompaktkurs Anwalts-
und Notartätigkeit und im Schwerpunktbereich „Strafverfahren und
Strafverteidigung“, sondern auch im Studiengang LL.M. (Master of Laws).
Zudem engagiert er sich bei Prüfungen (Klausuren, Hausarbeiten und
mündliche Prüfungen in jedem Semester).