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Honorarprofessur für Dr. Heinrich Gussen

Veröffentlicht am 2. November 2012, 11:27 Uhr

Die Universität Bielefeld verleiht am 9. November an der Fakultät für Rechtswissenschaft eine Honorarprofessur an Dr. Heinrich Gussen. Die Laudatio anlässlich des Festaktes hält der Bielefelder Rechtswissenschaftler Professor Dr. Oliver Ricken. Nach der Übergabe der Urkunde hält Gussen seine Antrittsvorlesung mit dem Titel „Der Leiharbeitnehmer, nicht gewollt, dennoch benötigt - eine individual- und kollektivrechtliche Bestandsaufnahme“. Gussen ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Rheda-Wiedenbrück und Lehrbeauftragter an der Universität Bielefeld.

Die Universität Bielefeld verleiht eine Honorarprofessur an den auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Dr. Heinrich Gussen. Foto: Dr. Maria Jäger-Gussen
Die Universität Bielefeld verleiht eine Honorarprofessur an den auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Dr. Heinrich Gussen. Foto: Dr. Maria Jäger-Gussen

„Herr Dr. Gussen ist nicht nur auf einem wichtigen Teilgebiet des Arbeitsrechts sowohl in wissenschaftlicher als auch in praktischer Hinsicht einer der herausragenden Experten“, begründet Professor Dr. Oliver Ricken den Antrag auf Erteilung einer Honorarprofessur an Dr. Gussen.  „Er hat sich vielmehr auch seit vielen Jahren als Lehrbeauftragter um unsere Fakultät verdient gemacht, indem er in unschätzbarer Weise den Studierenden die anwaltliche Sichtweise auf das Arbeitsrecht nahe gebracht und so manchen Studierenden überzeugt hat, dass das Studium und die gewählte Schwerpunktsetzung ‚das Richtige‘ ist.“

Der 1958 in Düren geborene Gussen studierte Rechtswissenschaft in Bonn und Köln. Er war Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht von Professor Dr. Martin Oldiges an der Universität Bielefeld und promovierte während des Referendardienstes an der hiesigen Universität auf dem Gebiet des Arbeitsrechts bei Professor Dr. Peter Schwerdtner.
Gussen ist seit 1994 Fachanwalt für Arbeitsrecht in Rheda-Wiedenbrück und bundesweit als Arbeitsrechtler tätig. Er ist der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld seit 2002 als Referent des Bielefelder Kompaktkurses „Anwalts- und Notartätigkeit“ verbunden. Dieser richtet sich an Referendarinnen und Referendare sowie junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und hat das Ziel, praxisorientiert auf eine spätere Tätigkeit in der Anwaltschaft oder dem Notariat vorzubereiten. Seit 2005 ist Gussen Lehrbeauftragter an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld und seit 2006 Mitglied des Justizprüfungsamtes beim Oberlandesgericht Hamm.
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