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uni.aktuell-Archiv
Veröffentlicht am
2. November 2012
Kategorie:
Personalien
Honorarprofessur für Dr. Heinrich Gussen
Die Universität Bielefeld verleiht am 9. November an der Fakultät für Rechtswissenschaft eine Honorarprofessur an Dr. Heinrich Gussen. Die Laudatio anlässlich des Festaktes hält der Bielefelder Rechtswissenschaftler Professor Dr. Oliver Ricken. Nach der Übergabe der Urkunde hält Gussen seine Antrittsvorlesung mit dem Titel „Der Leiharbeitnehmer, nicht gewollt, dennoch benötigt - eine individual- und kollektivrechtliche Bestandsaufnahme“. Gussen ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Rheda-Wiedenbrück und Lehrbeauftragter an der Universität Bielefeld.
Die Universität Bielefeld verleiht eine Honorarprofessur an den auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Dr. Heinrich Gussen. Foto: Dr. Maria Jäger-Gussen
Der 1958 in Düren geborene Gussen studierte Rechtswissenschaft in Bonn und Köln. Er war Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht von Professor Dr. Martin Oldiges an der Universität Bielefeld und promovierte während des Referendardienstes an der hiesigen Universität auf dem Gebiet des Arbeitsrechts bei Professor Dr. Peter Schwerdtner.
Gussen ist seit 1994 Fachanwalt für Arbeitsrecht in Rheda-Wiedenbrück und bundesweit als Arbeitsrechtler tätig. Er ist der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld seit 2002 als Referent des Bielefelder Kompaktkurses „Anwalts- und Notartätigkeit“ verbunden. Dieser richtet sich an Referendarinnen und Referendare sowie junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und hat das Ziel, praxisorientiert auf eine spätere Tätigkeit in der Anwaltschaft oder dem Notariat vorzubereiten. Seit 2005 ist Gussen Lehrbeauftragter an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld und seit 2006 Mitglied des Justizprüfungsamtes beim Oberlandesgericht Hamm.