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Hochschulrat der Universität Bielefeld neugewählt
Der Senat der Universität Bielefeld hat in seiner heutigen Sitzung (15. Mai) die Kandidatinnen und Kandidaten für den Hochschulrat der Universität bestätigt. Die Amtszeit des bisherigen Hochschulrats endet nach fünf Jahren am 27. Mai. Neben sechs wiedergewählten werden in der für Juni vorgesehenen nächsten Sitzung des Hochschulrats vier neue Mitglieder ihre Arbeit aufnehmen. Die Wissenschaftsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Svenja Schulze, hat bereits signalisiert, der Wahl ebenfalls zuzustimmen.
Der Hochschulrat besteht aus fünf universitätsinternen sowie fünf externen Mitgliedern: Professor Dr. Martin Carrier, Professorin Dr. Ulrike Davy, Professor Dr. Friedrich Götze, Professorin Dr. Claudia Hornberg, Dr. Hans-Georg Stammler (intern) sowie Dr. h. c. Britta Baron, Dr. Annette Fugmann-Heesing, Dr. Andreas Hettich, Professorin Dr. Thisbe K. Lindhorst und Professor Dr. Heinz-Elmar Tenorth (extern). Von diesen Mitgliedern sind sechs wiedergewählt worden. Ihre erste Amtszeit beginnen Professor Götze, Professorin Hornberg, Dr. Hettich und Professorin Lindhorst. Der neue Hochschulrat amtiert bis 2018.
Die Kandidatinnen und Kandidaten sind dem Senat von einem Auswahlgremium vorgeschlagen worden. Ihm gehörten zwei Vertreter des Senats, zwei Vertreterinnen des aktuellen Hochschulrats sowie eine Vertreterin des Landes Nordrhein-Westfalen mit zwei Stimmen an. Beratend stand dem Gremium jeweils ein Vertreter der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Studierenden und der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Gleichstellungsbeauftragte der Universität Bielefeld zur Seite.
Ausgeschieden sind die bisherigen Hochschulratsmitglieder Professor Dr. Klaus Cachay, Dirk U. Hindrichs, Professorin Dr. Katharina Kohse-Höinghaus und Professorin Dr. Gisela Schütz.
Neu im Hochschulrat sind folgende Personen:
Professor Dr. Friedrich Götze, 1951 geboren, studierte Mathematik und Physik in Göttingen und Bonn. 1978 folgte seine Promotion, 1983 die Habilitation an der Universität Köln. Seit 1984 ist er Professor für Mathematik an der Universität Bielefeld. Er ist Sprecher des Sonderforschungsbereichs 701 „Spektrale Strukturen und Topologische Methoden in der Mathematik“. In der Selbstverwaltung war er mehrfach als Dekan und Senator engagiert. Er ist Mitglied der European Academy of Sciences und der nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina.
Professorin Dr. Claudia Hornberg
studierte an der Ruhruniversität Bochum Biologie, Ökologie an der
Universität GH Essen sowie Humanmedizin an der
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, an der sie 1997 promovierte. Nach
klinischer Tätigkeit als Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin an
den Universitätskliniken Aachen, Düsseldorf und Münster in den Bereichen
Hygiene, Umweltmedizin, Infektiologie und Public Health ist sie seit
2001 Universitätsprofessorin für das Fach „Biologie und Ökologie in den
Gesundheitswissenschaften unter besonderer Berücksichtigung
geschlechtsspezifischer Aspekte“ und seit 2002 Leiterin der
Arbeitsgruppe „Umwelt und Gesundheit“ an der Fakultät für
Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld.
In der Selbstverwaltung war sie Pro- und Studiendekanin und von 2006 bis
2012 Dekanin der Fakultät für Gesundheitswissenschaften. Seit 2006 ist
sie Vorstandsmitglied im Institut für Interdisziplinäre Frauen- und
Geschlechterforschung (IFF) der Universität Bielefeld.
Professorin Dr. Thisbe K. Lindhorst, 1962 geboren, studierte an der Ludwig Maximilians Universität München und der Westfälischen Wilhelms Universität Münster Chemie und Biochemie und promovierte 1991 an der Universität Hamburg in Organischer Chemie. 1997 übernahm sie eine Gastprofessur an der University of Ottawa, Kanada. Nach ihrer Habilitation am Institut für Organische Chemie der Universität Hamburg 1998 nahm sie 2000 einen Ruf an die Christian Albrechts Universität Kiel an und ist seitdem Direktorin des dortigen Otto Diels-Instituts für Organische Chemie. Sie ist unter anderem Mitglied des Vorstands der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh), und stellvertretende Vorsitzende des Arbeitskreises Chancengleichheit Chemie der GDCh.
Seit 2007 ist der Hochschulrat als
zentrales Organ der Universitäten in Nordrhein-Westfalen gesetzlich
vorgesehen. Er berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen
Geschäftsführung aus. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl
der Mitglieder des Rektorats, die Zustimmung zum
Hochschulentwicklungsplan und zum Entwurf der Zielvereinbarung mit dem
Land, die Zustimmung zum Wirtschaftsplan der Universität, die
Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht des Rektorats und zu den
Evaluationsberichten, Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung,
Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale
Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind, sowie
die Entlastung des Rektorats. Er tritt mindestens viermal im Jahr
zusammen.
Kurzporträts der wiedergewählten Mitglieder sind im Internet abrufbar unter:
www.uni-bielefeld.de/hochschulrat