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uni.aktuell-Archiv
Veröffentlicht am
22. Januar 2015
Kategorie:
Bau & Modernisierung
Erster Bauabschnitt: Umsetzen der Fahrradständer
Fahrradständer müssen bis zum 30. Januar geräumt werden
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB), Niederlassung Bielefeld, versetzt die Fahrradständer im Bereich des ersten Bauabschnitts. Die Ständer müssen daher ab Freitag, dem 30. Januar frei gehalten werden. Betroffen sind die Fahrradständer vor den Bereichen A, B, J, R, S und T. Vor den Bereichen C, D, E, F, U, V und W werden diese wieder aufgebaut. Diese Maßnahme ist Teil der Einrichtung des ersten Bauabschnitts für die Modernisierung des Universitätshauptgebäudes.
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB), Niederlassung Bielefeld, versetzt die Fahrradständer im Bereich des ersten Bauabschnitts. Die Ständer müssen daher ab Freitag, dem 30. Januar frei gehalten werden. Betroffen sind die Fahrradständer vor den Bereichen A, B, J, R, S und T. Vor den Bereichen C, D, E, F, U, V und W werden diese wieder aufgebaut. Diese Maßnahme ist Teil der Einrichtung des ersten Bauabschnitts für die Modernisierung des Universitätshauptgebäudes.