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Bundesverwaltungsgericht entscheidet endgültig: Studienbeitragssatzung und Staffelung der Studienbeiträge waren rechtmäßig
Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde gegen die Nichtzulassung
der Revision zurück / Rektorat und Gremien beraten über Verwendung der
eingefroren Mittel
Wie die Universität Bielefeld erst
in dieser Woche erfuhr, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
bereits am 16. Dezember 2010 durch einen Beschluss die Beschwerde der
Klägerin in dem Musterverfahren gegen Studienbeiträge zurückgewiesen –
die Beschwerde richtete sich gegen die Nichtzulassung der Revision.
Damit ist der Musterprozess um die Studienbeiträge, die an der
Universität Bielefeld im Wintersemester 2006/2007 und im Sommersemester
2007 erhoben wurden, endgültig rechtskräftig abgeschlossen. Der Klägerin
bleibt theoretisch nur noch der Weg zum Bundesverfassungsgericht nach
Karlsruhe.
Zum Hintergrund: 2006 hat der Senat der
Universität Bielefeld die Einführung von Studienbeiträgen entschieden.
Gegen das Zustandekommen dieser Entscheidung, und damit gegen die
verabschiedete Satzung, hat eine Studentin in einem Musterverfahren mit
Unterstützung des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) vor dem
Verwaltungsgericht Minden gegen die Universität geklagt. Das
Verwaltungsgericht Minden hatte mit seiner Entscheidung vom 1. Juni 2007
die Satzung für nichtig erklärt – diese Entscheidung bezog sich jedoch
nicht auf die Entscheidung des Senats, sondern auf die Staffelung der
Studienbeiträge. Gegen dieses Urteil hatte die Universität Berufung vor
dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) eingelegt. In seinem Urteil vom
3. November 2009 kam das OVG zu der gegenteiligen Auffassung und
erachtete die Satzung der Universität für rechtmäßig. Eine Revision
gegen seine Entscheidung ließ das Gericht nicht zu – hiergegen richtete
sich die Beschwerde der Klägerin, über die nun das
Bundesverwaltungsgericht zugunsten der Universität entschieden hat.
Aufgrund
des schwebenden Gerichtsverfahrens hatte das Rektorat die knapp 4,2
Millionen Euro aus Studienbeiträgen, die im Wintersemester 2006/2007 und
Sommersemester 2007 erhoben wurden, eingefroren. Seit dem
Wintersemester 2007/2008 gilt an der Universität Bielefeld eine neue
Beitragssatzung – die Staffelung ist zugunsten eines einheitlichen
Beitrags von 350 Euro entfallen.
„Nun haben wir endlich
Sicherheit und können die eingefrorenen Studienbeiträge ihrem Zweck
zuführen: der Verbesserung von Studium und Lehre“, so Professor Dr.-Ing.
Gerhard Sagerer, Rektor der Universität Bielefeld. Für welche Maßnahmen
das Geld – inklusive der erwirtschafteten Zinsen – investiert wird,
darüber beraten das Rektorat und die zuständigen Gremien der Universität
bereits.
Weitere Informationen finden sich in einer Meldung vom 22. Dezember 2009:
www.uni-bielefeld.de/uniaktuell/staffelung