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Auszeichnung für Pflegewissenschaftler der Universität Bielefeld
Preis für die Entwicklung eines neuen Begutachtungsverfahrens für die Feststellung von Pflegebedürftigkeit
Wissenschaftler des Instituts für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW) und eine Pflegeexpertin des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Westfalen-Lippe (MDK Westfalen-Lippe) haben für die Entwicklung eines neuen Begutachtungsverfahrens zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit den Sonderpreis des Cäcilia-Schwarz-Förderpreises erhalten. Der mit 5.000 Euro dotierte Preis wird für herausragende Innovationen in der Altenhilfe verliehen und steht unter der Schirmherrschaft der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen.
Mit dem Sonderpreis wurden namentlich Dr. Barbara Gansweid (MDK Westfalen-Lippe), Dr. Andreas Büscher und Dr. Klaus-Ulrich Wingenfeld (beide IPW) für ihre Arbeit ausgezeichnet. Sie haben gemeinsam ein Verfahren zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit entwickelt, das von einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ausgeht und dabei die Schwachstellen der heute geltenden Regelungen der Pflegeversicherung vermeidet. „Das Verfahren, welches im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit für den Beirat zur Überarbeitung des Pflegebe-dürftigkeitsbegriffs entwickelt wurde, ist das Ergebnis internationaler pflegewissenschaftli-cher und pflegetheoretischer Erkenntnisse“, so Wilhelm Schmidt, Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V., in seiner Laudatio. „Es kann mit Recht für sich in Anspruch nehmen, die Pflege in diesem Land ein Stück weiter zukunftsfest zu machen.“ Die Preisverleihung fand am 18. Juni in Berlin statt.
Anfang des Jahres hatte der Beirat die Einführung des neuen Begutachtungsverfahrens befür-wortet und dem Bundesgesundheitsministerium entsprechende Empfehlungen vorgelegt. Das Verfahren soll Schieflagen im heutigen System der Pflegeversicherung beheben und berück-sichtigt auch die besonderen Probleme und Bedarfslagen von Pflegebedürftigen mit geistigen Beeinträchtigungen und von pflegebedürftigen Kindern.
Der Cäcilia-Schwarz-Förderpreis für Innovation in der Altenhilfe wird vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. verliehen. Als bundesweites Forum der sozialen Arbeit begleitet und gestaltet der Verein durch seine Expertise und mit seinen Mitgliedern die Entwicklungen auf den Gebieten der Sozialpolitik, der Grundsicherungssysteme sowie der Altenhilfe, Pflege und Rehabilitation. Der Preis steht unter der Schirmherrschaft der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und ist, ebenso wie der Sonderpreis, mit 5.000 Euro dotiert.
Kontakt:
Dr. Andreas Büscher, Universität Bielefeld
Institut für Pflegewissenschaft
Tel.: 0521 / 106-3894
E-Mail: andreas.buescher@uni-bielefeld.de
Das Institut für Pflegewissenschaft im Internet:
www.uni-bielefeld.de/gesundhw/ag6/ipw/