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Asbestbedingte Teilschließung der Bibliothek: Rektorat beschließt wohlwollende Einzelfallprüfung
Hochschulleitung folgt Empfehlungen des §11-Prüfungsgremium zu Gunsten der Studierenden.
In den vergangenen Monaten hatte sich das §11-Prüfungsgremium der Universität Bielefeld intensiv mit der Frage befasst, welche Nachteile Studierenden aufgrund der asbestbedingten etwa siebenwöchigen Schließung eines Teils der Universitätsbibliothek (insbesondere die Fachbereiche Geschichtswissenschaft und Philosophie) entstanden waren. Zu diesem Zweck hatte sich das Prüfungsgremium per Rundmail an die ca. 2.400 Studierenden der Fächer Geschichtswissenschaft und Philosophie gewandt und gebeten mitzuteilen, ob sie persönlich von der Schließung der Universitätsbibliothek (UB) betroffen seien und auf Grund der Schließung der UB ein Semester länger studieren müssten. Hierzu erhielt das Prüfungsgremium insgesamt 39 Rückäußerungen (die betroffenen Studierenden, Lehrenden und Prüfenden waren zuvor durch zwei Rundmails über die prüfungsrechtlichen Möglichkeiten informiert worden sind, um die sich aus der zeitweisen Schließung der UB ergebenden Nachteile zu kompensieren).
Das Prüfungsgremium hat sich in seiner Sitzung am 23. Oktober abschließend mit dem Thema befasst und einstimmig Empfehlungen hierzu beschlossen. Das Rektorat hat in seiner Sitzung am 11. November zu diesen Empfehlungen beraten und sich diesen Empfehlungen inhaltlich uneingeschränkt angeschlossen und Folgendes beschlossen:
- Die Studierenden, die sich auf eine Umfrage des §11-Prüfungsgremiums gemeldet hatten, sollen noch einmal angeschrieben und über die Empfehlungen des §11-Prüfungsgremium und den Rektoratsbeschluss informiert werden. Ihnen soll Gelegenheit zu einer ergänzenden Stellungnahme gegeben werden, danach sollen diese Fälle in der Härtefallkommission beraten und behandelt werden. Das Rektorat bittet die Härtefallkommission um wohlwollende Prüfung und wenn möglich um eine Empfehlung zu Gunsten der betroffenen Studierenden. Dabei sollen die üblichen Kriterien der Härtefallkommission (wirtschaftliche Notlage, Vorrangigkeit eines NRW.Bank-Darlehensanspruches) nicht angewendet werden.
- Da auch Magister-Studierende betroffen sind und diesen Studierenden durch die für die Magisterstudiengänge vorgesehenen Auslaufregelungen keine Nachteile entstehen sollen, hat das Rektorat vorbehaltlich der Zustimmung der beteiligten Magister-Fakultäten beschlossen, die Fristen der Regelungen zur Aufhebung von Magisterstudiengängen angemessen zu verlängern.
- Das Rektorat wird das Studentenwerk bitten, Anträge von betroffenen Studierenden auf Verlängerung des BAföG wohlwollend zu prüfen und wenn möglich zu Gunsten der Studierenden zu entscheiden.
- Betroffene Studierende, die sich bislang noch nicht gemeldet haben, sollen entsprechend behandelt werden.
- Das Rektorat wird dem Prüfungsgremium zu gegebener Zeit über die ergriffenen Maßnahmen berichten und die Empfehlungen des Prüfungsgremiums und den Rektoratsbeschluss in geeigneter Weise bekannt geben.
Das Gremium war nach eingehender Beratung - insbesondere zu der geringen Zahl der Rückmeldungen - zu der Auffassung gelangt, dass keine pauschalen, sondern Einzelfalllösungen gesucht werden sollten. Dieser Auffassung ist das Rektorat gefolgt. Bereits während der Schließungszeit der Bibliothek galten umfangreiche und weitgehende Sonderregelungen für betroffene Studierende.
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