Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
"Mit der Förderung soll die Lösung volkswirtschaftlich und gesellschaftlich bedeutsamer Problemstellungen und Herausforderungen durch ostdeutschlandweite überregionale und Ländergrenzen überschreitende Kooperationen unterstützt werden."
Gegenstand der Förderung im Einzelnen (Auswahl):
Gefördert werden Projektkonsortien aus z.B. Hochschulen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, außeruniversitäre Forschungs- und Bildungseinrichtungen oder gemeinnützige Organisationen.
Zweistufiges Verfahren
1) Initialkonzept bis zum 3. April 2013
Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Gefördert werden Einzel- oder Verbundvorhaben von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und KMU.
Gegenstand der Förderung:
Projekte "zu Fragestellungen zum Wissenstransfer zwischen den modernen Lebenswissenschaften, der Politik, den Medien und der Gesellschaft und seinen Voraussetzungen. Die Fragestellungen können historische, soziologische, kultur-, politik- und/oder kommunikationswissenschaftliche sowie normative, ethische und rechtliche Aspekte betreffen, auch internationale Vergleiche können einbezogen werden."
Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Zweistufiges Verfahren.
1) Projektskizze bis zum 24. Oktober 2012