Pressemitteilungen
Zwischenfall bei Asbest-Beprobung (Nr. 136/2008)
Vorsorgliche Sperrung eines Hörsaals - Verunreinigung nicht ausgeschlossen
Im Rahmen der umfangreichen Asbest-Untersuchungen im gesamten Universitätshauptgebäude ist es heute zu einem Zwischenfall gekommen. Im Anschluss an eine Probenentnahme ist den Mitarbeitern des externen Beprobungs-Teams in einem Hörsaal ein Staubsauger heruntergefallen und hat sich geöffnet. Da dies außerhalb des Sicherheits-Containments geschah, wurde die Raumluft des Hörsaals mit dem Inhalt des Staubsaugers möglicherweise kontaminiert. Zu diesem Zeitpunkt hielten sich keine Mitarbeiter oder Studierende in diesem Raum auf. Die Universitätsleitung hat den Hörsaal umgehend vorsorglich gesperrt. Die externen Gutachter haben inzwischen Raumluftmessungen vorgenommen, um festzustellen, ob eine Verunreinigung der Raumluft stattgefunden hat. Die Ergebnisse werden frühestens Mitte der Woche erwartet. Vorsorglich findet eine Reinigung des Hörsaals statt.
Der Staubsauger kommt während der Beprobungen innerhalb eines so genannten Containments zum Einsatz. Ein solches Containment wird für eine Asbest-Beprobung aufgebaut. In ihm herrscht ein Unterdruck, um die Raumluft während der Probennahme nicht zu kontaminieren. Eine Gefährdung für Mitarbeiter oder Studierende besteht nicht.
Derzeit findet an der Universität Bielefeld eine flächendeckende Asbest-Untersuchung statt. Bislang wurden im Hauptgebäude etwa 4.500 Proben durch die externen Gutachter genommen, etwa 90 Prozent sind bereits ausgewertet. In nur wenigen konnten die Gutachter Asbest nachweisen. Davon betroffen waren im März ein Teil der Bibliothek, im April und im Mai Büroräume in zwei weiteren Gebäudeteilen sowie vor zwei Wochen das Isotopen-Labor. Nach den Asbest-Funden folgte jeweils vorübergehend die vorsorgliche Sperrung der betroffenen Räume. Inzwischen sind diese Bereiche nach Sicherungsmaßnahmen und einer erneuten Analyse durch die externen Gutachter weitgehend wieder zur Nutzung freigegeben, da keine akute Gesundheitsgefährdung besteht.