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Pressemitteilungen

Zur Verwendung von Studienbeiträgen an der Universität Bielefeld (Nr. 31/2007)

Veröffentlicht am 22. Februar 2007, 00:00 Uhr

Die Universität Bielefeld stellt klar:

Zur heute vom AStA der Universität Bielefeld geäußerten Befürchtung, die Universität Bielefeld werde Einnahmen aus den Studienbeiträgen zum Bau eines neuen Hörsaalgebäudes verwenden, ist festzustellen: Zurzeit gibt es keine konkreten Pläne, zusätzliche Seminar- und Hörsaalflächen zu schaffen. Ausgeschlossen ist das jedoch nicht.

Sollte die Universität Bielefeld in Zukunft zur Verbesserung der Bedingungen in Studium und Lehre zusätzliche Fläche benötigen, werden dazu entsprechende Beratungen in den zuständigen Gremien angestoßen - selbstverständlich auch in den Gremien, die eigens geschaffen wurden, um die Studierenden bei der Verwendung der Einnahmen aus den Studienbeiträgen zu beteiligen.

Das Hochschulgesetz NRW schließt die Finanzierung von Baumaßnahmen, die der Verbesserung der Lehre und des Studiums dienen, aus Mitteln der Studienbeiträge grundsätzlich nicht aus. Wichtig: Solche Baumaßnahmen würden über Kredite vorfinanziert, die dann über einen langen Zeitraum über einen kleinen Anteil aus den Einnahmen aus den Studienbeiträgen zurückgezahlt würden. An der Universität Bielefeld werden die Einnahmen aus den Studienbeiträgen nach einem festen Schlüssel verteilt: Der Verteilungsschlüssel sieht vor, dass 50 Prozent der Mittel direkt zur Verwendung an die Fakultäten gehen (abhängig von den Studierendenzahlen), 20 Prozent nach einem Antragsverfahren verteilt und 30 Prozent für zentrale Maßnahmen verwendet werden.

Gesendet von HB in vor 3/2009
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