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Pressemitteilungen
Veröffentlicht am
4. Juni 2012
Kategorie:
Öffentliche Veranstaltungen
Von Altersdiskriminierung bis Leiharbeit (Nr.88/2012)
Arbeitsrechtstag der Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld
Beim Arbeitsrechtstag der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld am Freitag, 15. Juni, geht es um aktuelle Entwicklungen im europäischen Arbeitsrecht, um die Weitergabe von Beschäftigtendaten und um Leiharbeit. Rund 70 Juristinnen und Juristen sowie Mitarbeiter von Personalabteilungen aus Nordrhein-Westfalen haben sich angemeldet. Der Bielefelder Arbeitsrechtstag ist ein Forum der Begegnung zwischen Rechtswissenschaft und Praxis und wendet sich an Praktiker, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Drei Referenten sprechen über aktuelle Fragen des Arbeitsrechts. Professor Dr. Abbo Junker von der Ludwig-Maximilians-Universität München stellt die arbeitsrechtlich relevanten Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus den Jahren 2011 und 2012 vor. Neben Altersdiskriminierung gab es Entscheidungen auf anderen Gebieten, die Einfluss auf das deutsche Recht haben, so im Urlaubsrecht und im Befristungsrecht. Professor Dr. Jacob Joussen von der Ruhr-Universität Bochum spricht über die Weitergabe von Beschäftigtendaten an Dritte – ob vom Arbeitgeber an Externe oder den Betriebsrat oder durch den Betriebsrat selbst. Er erörtert, wann die Weitergabe erlaubt ist und ob sich aus der Nutzung durch den Dritten Konsequenzen ergeben. Drittes Thema des Arbeitsrechtstags ist die Leiharbeit, dessen rechtliche Entwicklung ständig im Fluss ist. Aktuell werden die Folgen eines Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts diskutiert, der die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) für nicht tariffähig erklärt. Daraus können Ansprüche auf Nachforderungen von Leiharbeitnehmern und Sozialversicherungsträgern entstehen, die die Existenz der Leiharbeitgeber gefährden können. Professor Dr. Raimund Waltermann von der Universität Bonn wird sich auch grundsätzlich zum geltenden Rechtsrahmen der Leiharbeit äußern.
Der Bielefelder Arbeitsrechtstag wird einmal jährlich vom Institut für Arbeit und sozialen Schutz der Universität Bielefeld veranstaltet, das von Professorin Dr. Ulrike Davy, Professorin Dr. Sudabeh Kamanabrou und Professor Dr. Oliver Ricken geleitet wird. Er findet 2012 zum vierten Mal statt und hat sich zu einer festen Größe im Austausch von Wissenschaft und Praxis zu arbeitsrechtlichen Fragen entwickelt.
Die Veranstaltung findet im Mercure Hotel Bielefeld City statt. Medienvertreter sind herzlich eingeladen, über die Veranstaltung zu berichten.
Weitere Informationen im Internet:
www.jura.uni-bielefeld.de/arbeitsrechtstag
Kontakt:
Fakultät für Rechtswissenschaft, Universität Bielefeld
Institut für Arbeit und sozialen Schutz, Sekretariat
Telefon: 0521 106-6947
E-Mail: julia.matia@uni-bielefeld.de
Beim Arbeitsrechtstag der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld am Freitag, 15. Juni, geht es um aktuelle Entwicklungen im europäischen Arbeitsrecht, um die Weitergabe von Beschäftigtendaten und um Leiharbeit. Rund 70 Juristinnen und Juristen sowie Mitarbeiter von Personalabteilungen aus Nordrhein-Westfalen haben sich angemeldet. Der Bielefelder Arbeitsrechtstag ist ein Forum der Begegnung zwischen Rechtswissenschaft und Praxis und wendet sich an Praktiker, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Drei Referenten sprechen über aktuelle Fragen des Arbeitsrechts. Professor Dr. Abbo Junker von der Ludwig-Maximilians-Universität München stellt die arbeitsrechtlich relevanten Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus den Jahren 2011 und 2012 vor. Neben Altersdiskriminierung gab es Entscheidungen auf anderen Gebieten, die Einfluss auf das deutsche Recht haben, so im Urlaubsrecht und im Befristungsrecht. Professor Dr. Jacob Joussen von der Ruhr-Universität Bochum spricht über die Weitergabe von Beschäftigtendaten an Dritte – ob vom Arbeitgeber an Externe oder den Betriebsrat oder durch den Betriebsrat selbst. Er erörtert, wann die Weitergabe erlaubt ist und ob sich aus der Nutzung durch den Dritten Konsequenzen ergeben. Drittes Thema des Arbeitsrechtstags ist die Leiharbeit, dessen rechtliche Entwicklung ständig im Fluss ist. Aktuell werden die Folgen eines Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts diskutiert, der die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) für nicht tariffähig erklärt. Daraus können Ansprüche auf Nachforderungen von Leiharbeitnehmern und Sozialversicherungsträgern entstehen, die die Existenz der Leiharbeitgeber gefährden können. Professor Dr. Raimund Waltermann von der Universität Bonn wird sich auch grundsätzlich zum geltenden Rechtsrahmen der Leiharbeit äußern.
Der Bielefelder Arbeitsrechtstag wird einmal jährlich vom Institut für Arbeit und sozialen Schutz der Universität Bielefeld veranstaltet, das von Professorin Dr. Ulrike Davy, Professorin Dr. Sudabeh Kamanabrou und Professor Dr. Oliver Ricken geleitet wird. Er findet 2012 zum vierten Mal statt und hat sich zu einer festen Größe im Austausch von Wissenschaft und Praxis zu arbeitsrechtlichen Fragen entwickelt.
Die Veranstaltung findet im Mercure Hotel Bielefeld City statt. Medienvertreter sind herzlich eingeladen, über die Veranstaltung zu berichten.
Weitere Informationen im Internet:
www.jura.uni-bielefeld.de/arbeitsrechtstag
Kontakt:
Fakultät für Rechtswissenschaft, Universität Bielefeld
Institut für Arbeit und sozialen Schutz, Sekretariat
Telefon: 0521 106-6947
E-Mail: julia.matia@uni-bielefeld.de