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Verwaltungsgericht hält Studienbeitragssatzung der Universität Bielefeld für rechtswidrig (Nr. 91/2007)
Zum heutigen Urteil des Verwaltungsgerichts Minden teilt die Universität Bielefeld mit:
Das Verwaltungsgericht Minden hat sich am Freitag, den 01.06. mit der Klage einer Studentin der Universität Bielefeld gegen den Beitragsbescheid zur Zahlung der Studienbeiträge beschäftigt. Das Urteil: Der Beitragsbescheid wurde aufgehoben.
Die rechtlichen Konsequenzen können erst dann eingeschätzt werden, wenn die schriftliche Begründung des Gerichts vorliegt und geprüft ist. Es ist daher augenblicklich zu früh, etwas zum weiteren Verfahren zu sagen.
Als Grund für das Urteil nannte das Gericht die in der Satzung vorgesehene Staffelung der Studienbeiträge. Abhängig davon, in welchem Hochschulsemester die Studierenden sich an der Universität Bielefeld befinden, zahlen sie zwischen 100 und 500 Euro. Diese Regelung war eines der herausragenden Ergebnisse einer intensiven Arbeit der Gremien und Experten im letzten Jahr - unter Beteiligung von Studierenden. Damit sollte zu Gunsten der Studierenden berücksichtigt werden, dass die bereits eingeschriebenen Studierenden nicht mehr in dem Maße an den Verbesserungen der Lehr- und Studienbedingungen, die durch die Einnahmen aus den Studienbeiträgen bewirkt werden sollen, teilhaben können wie neue Studierende. Zudem ist die Regelung als besondere Übergangs- und Vertrauensschutzbestimmung - bezüglich des Zeitpunkts und der Bedingungen des Beginns des Studiums - anzusehen.
Nach Auffassung des Gerichts verstößt die Staffelung gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz. Für die Höhe des Studienbeitrags sei vor allem das Maß der Inanspruchnahme der Hochschuleinrichtungen entscheidend; die von der Universität Bielefeld vorgenommenen Differenzierungen trügen dem nicht hinreichend Rechnung.
Aus Sicht der Universität ist die Studienbeitragssatzung der Universität Bielefeld eine der sozialsten in Nordrhein-Westfalen. Es ist bedauerlich, dass eine Regelung, die zugunsten der Studierenden eingeführt wurde, letztlich zu diesem Urteil geführt hat. Die Argumente, die die Universität Bielefeld für die Staffelung vorbrachte, wurden sogar vom Anwalt der Klägerin unterstützt.
Die Klage bezog sich sowohl auf die Rechtmäßigkeit des Gesetzes als auch auf die Rechtmäßigkeit der Studienbeitragssatzung der Universität Bielefeld. Die Studentin hatte die Klage in Absprache mit dem Bielefelder Uni-AStA eingereicht. Einen Teil der Klage - nämlich die Rechtmäßigkeit des Gesetzes - hatte das gleiche Gericht am 26. März bereits in einem anderen Verfahren positiv beantwortet.
Das Gericht ließ eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zu.
Kurzmeldung
Zum heutigen Urteil des Verwaltungsgerichts Minden teilt die Universität Bielefeld mit:
Das Verwaltungsgericht Minden hat sich heute mit der Klage einer Studentin der Universität Bielefeld gegen den Beitragsbescheid zur Zahlung der Studienbeiträge beschäftigt. Das Urteil: Der Beitragsbescheid wurde aufgehoben.
Die rechtlichen Konsequenzen können erst dann eingeschätzt werden, wenn die schriftliche Begründung des Gerichts vorliegt und geprüft ist. Es ist daher augenblicklich zu früh, etwas zum weiteren Verfahren zu sagen.
Als Grund für das Urteil nannte das Gericht die in der Satzung vorgesehene Staffelung der Studienbeiträge. Abhängig davon, in welchem Hochschulsemester die Studierenden sich an der Universität Bielefeld befinden, zahlen sie zwischen 100 und 500 Euro.