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Pressemitteilungen
Veröffentlicht am
2. November 2009
Kategorie:
Universität & Campusleben
Verdachtsfall von sexuellem Missbrauch: Staatsanwaltschaft stellt Strafverfahren gegen Professor ein (Nr. 242/2009)
Hochschulleitung prüft Unterlagen im Disziplinarverfahren
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat heute mitgeteilt, dass das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs gegen einen Professor der Universität Bielefeld eingestellt wurde. Um nun feststellen zu können, ob ein etwaiges Dienstvergehen vorliegt, wird die Universität das für die Dauer der strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzte Disziplinarverfahren wieder aufnehmen.
Da die Staatsanwaltschaft Bielefeld ihre Ermittlungen abgeschlossen hat, wird nun das interne Disziplinarverfahren in der Universität fortgesetzt. Hierzu wird eine Einbeziehung auch der staatsanwaltschaftlichen Erkenntnisse stattfinden. Die disziplinarische Bewertung wird in Anbetracht einer Gesamtwürdigung auf Basis des Disziplinargesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen.
Zum Hintergrund der Entscheidung: Am 20. April bat eine Doktorandin den Rektor kurzfristig um ein Gespräch. Der Vorwurf: Sexueller Missbrauch durch einen Vorgesetzen. Die Hochschulleitung entschied daraufhin zeitnah, gegen den beschuldigten Professor ein Disziplinarverfahren unter Einhaltung der disziplinarrechtlichen Vorgaben (Beamtenrecht) und unter Wahrung der notwendigen Vertraulichkeit einzuleiten. Am 4. Mai wurden dem betroffenen Hochschullehrer die Vorgesetztenfunktion sowie die Betreuung der Promotionsarbeit entzogen. Wegen der eventuellen strafrechtlichen Dimension entschied der Rektor am 26. Juni, den Fall an die Staatsanwaltschaft abzugeben und das Disziplinarverfahren bis zum Ende der strafrechtlichen Bewertung auszusetzen. Der beschuldigte Professor ist seit dem 1. Juli vom Dienst suspendiert.
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat heute mitgeteilt, dass das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs gegen einen Professor der Universität Bielefeld eingestellt wurde. Um nun feststellen zu können, ob ein etwaiges Dienstvergehen vorliegt, wird die Universität das für die Dauer der strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzte Disziplinarverfahren wieder aufnehmen.
Da die Staatsanwaltschaft Bielefeld ihre Ermittlungen abgeschlossen hat, wird nun das interne Disziplinarverfahren in der Universität fortgesetzt. Hierzu wird eine Einbeziehung auch der staatsanwaltschaftlichen Erkenntnisse stattfinden. Die disziplinarische Bewertung wird in Anbetracht einer Gesamtwürdigung auf Basis des Disziplinargesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen.
Zum Hintergrund der Entscheidung: Am 20. April bat eine Doktorandin den Rektor kurzfristig um ein Gespräch. Der Vorwurf: Sexueller Missbrauch durch einen Vorgesetzen. Die Hochschulleitung entschied daraufhin zeitnah, gegen den beschuldigten Professor ein Disziplinarverfahren unter Einhaltung der disziplinarrechtlichen Vorgaben (Beamtenrecht) und unter Wahrung der notwendigen Vertraulichkeit einzuleiten. Am 4. Mai wurden dem betroffenen Hochschullehrer die Vorgesetztenfunktion sowie die Betreuung der Promotionsarbeit entzogen. Wegen der eventuellen strafrechtlichen Dimension entschied der Rektor am 26. Juni, den Fall an die Staatsanwaltschaft abzugeben und das Disziplinarverfahren bis zum Ende der strafrechtlichen Bewertung auszusetzen. Der beschuldigte Professor ist seit dem 1. Juli vom Dienst suspendiert.