Pressemitteilungen
Studienbeiträge an der Universität Bielefeld
Millioneninvestitionen für ein besseres Studium (Nr. 53/2007)
An der Universität Bielefeld stehen im aktuellen Sommersemester rund 3,6 Millionen Euro Netto-Einnahmen aus den Studienbeiträgen zur Verbesserung von Studium und Lehre zur Verfügung. Ab Mai gibt es ein Internetangebot mit umfangreichen Informationen zu den Einnahmen, der Verteilung und der Verwendung der Studienbeiträge.
Seit diesem Sommersemester zahlen alle Studierenden der Universität Bielefeld Studienbeiträge - dabei gilt eine Staffelung der Beiträge. Je länger Studierende eingeschrieben sind, desto geringer ist der Beitrag: Sie zahlen während ihres Studiums pro Semester 400 Euro (wenn sie aktuell im 3. und 4. Hochschulsemester eingeschrieben sind), 300 Euro (5. und 6. Hochschulsemester), 200 Euro (7. und 8. Hochschulsemester) beziehungsweise 100 Euro (9. bis 15. Hochschulsemester); ab dem 16. Semester sind 500 Euro zu zahlen. Diese Gebühr pro Semester gilt für das gesamte Studium an der Universität Bielefeld. Mit der Staffelung wird berücksichtigt, dass die bereits eingeschriebenen Studierenden nicht mehr in dem Maße an den Verbesserungen der Lehr- und Studienbedingungen, die durch die Einnahmen aus den Studienbeiträgen bewirkt werden, teilhaben können wie neue Studierende. Zudem ist die Regelung als besondere Vertrauensschutz- und Übergangsbestimmung anzusehen. Studienanfänger zahlen bereits seit dem Wintersemester 2006/2007 500 Euro.
Die Universität Bielefeld ist gesetzlich verpflichtet, 23 Prozent ihrer Brutto-Einnahmen aus den Studienbeiträgen an einen Fonds abzuführen, mit dem ausfallende Studienbeitragsdarlehen der NRW-Bank ausgeglichen werden. Bei der NRW-Bank kann jeder Studierende ohne Bonitätsprüfung ein Darlehen in Höhe des Studienbeitrags erhalten.
Im Sommersemester 2007 werden an der Universität Bielefeld voraussichtlich netto rund 3,6 Millionen Euro eingenommen, die nun in Maßnahmen zur Verbesserung von Studium und Lehre investiert werden. Das Geld wird nach einem festen Schüssel verteilt: 50 Prozent der Einnahmen aus den Studienbeiträgen gehen direkt zur Verwendung an die Fakultäten (abhängig von den Studierendenzahlen), 20 Prozent werden nach einem Antragsverfahren für weitere Maßnahmen in den Fakultäten verteilt und 30 Prozent werden für zentrale Maßnahmen verwendet.
1,8 Millionen Euro für die Fakultäten
Die Hälfte der Mittel aus den Studienbeiträgen geht direkt an die 13 Fakultäten. Diese haben sogenannte "Studienbeitragskommissionen" geschaffen, die mindestens zur Hälfte mit Studierenden besetzt sind und deren Mitglieder über die Verteilung der Mittel beraten. Die Größe der Kommissionen ist von Fakultät zu Fakultät unterschiedlich. In manchen - zum Beispiel in der Fakultät für Geschichte, Philosophie und Theologie - haben Studierende sogar den Vorsitz inne.
"Die Fakultäten investieren die zugewiesenen Mittel in erster Linie in die Verbesserung der Betreuungsrelationen", berichtet Rektor Professor Dr. Dieter Timmermann. "Hier ist der Bedarf am größten." So fließen alleine im aktuellen Sommersemester zum Beispiel in der Fakultät für Pädagogik rund 65.000 Euro und in der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften mehr als 47.000 Euro in Tutorien, studentische Hilfskraftstellen und Lehraufträge. Auch in der Technischen Fakultät wird mit 15.000 Euro für drei Monate eine Lecture-Stelle finanziert. In den Naturwissenschaften fehlte es bislang häufig an technischen Lehrgeräten und Praktika. Auch für diese steht nun Geld zur Verfügung. Beispielsweise kauft die Fakultät für Biologie für mehr als 19.000 Euro neue Kurs-Stereomikroskope im Bereich Tierökologie und die Fakultät für Chemie schafft für mehr als 12.000 Euro Material für die Praktika in der Anorganischen Chemie und im Bereich Gentechnik an.
In Anbetracht einer rechtlichen Unsicherheit hatte das Rektorat bislang nur die Hälfte der voraussichtlichen Einnahmen bei den Zuweisungen an die Fakultäten berücksichtigt - entsprechend haben die Fakultäten ihre Maßnahmen geplant. Nach einer Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts Minden vom 26. März hat die Universitätsleitung nun weitere Zuweisungen in gleicher Höhe beschlossen. Das Mindener Gericht hatte Studienbeiträge in Nordrhein-Westfalen für rechtens erklärt. "Die Fakultäten werden nach der Entscheidung des Rektorats gemeinsam mit den Studierenden noch einmal im gleichen Umfang weitere Maßnahmen finanzieren können", betont Professor Dr. Gerhard Sagerer, Prorektor für Studium und Lehre. "Bedarf gibt es noch an vielen Stellen."
20 Prozent der Netto-Einnahmen für Anträge der Fakultäten
Im Rahmen eines Antragsverfahrens können die Fakultäten auf Vorschlag ihrer dezentralen Beitragskommissionen weitere Mittel beantragen - insgesamt stehen 20 Prozent der Netto-Einnahmen zur Verfügung. Dafür stellen die Dekanate der Fakultäten freie Anträge, reichen Projektskizzen ein und begründen, warum sie noch weitere finanzielle Mittel für bestimmte Maßnahmen benötigen. Die Anträge werden mit Vertretern der Studierendenschaft beraten und abgestimmt. "Mit dem Antragsverfahren möchten wir sicherstellen, dass gute Ideen nicht auf der Stecke bleiben", so Professor Sagerer. "Wir erwarten allerdings von den Antragstellern, dass sie nicht nur angeben, wofür sie wie viel Geld und für welchen Zeitraum benötigen - es muss im Antrag auch auf die angestrebte Qualitätssteigerung der Lehre beziehungsweise der Studienbedingungen eingegangen werden." Die Fakultäten sind aufgefordert, im Rahmen des Antragsverfahrens auch Angaben über die Verwendung der pauschal zugewiesenen Mittel machen. "Diese verbindlichen Angaben sind Teil eines umfangreichen Controllings, das wir installiert haben, um größtmögliche Transparenz sicherzustellen", betont Rektor Timmermann.
Die Entscheidung über die Anträge fällt im laufenden Semester.
30 Prozent der Netto-Einnahmen für zentrale Maßnahmen
Viele Probleme betreffen Studierende der unterschiedlichen Fächer im gleichen Maße, sind fakultätsübergreifend. Daher stehen 30 Prozent der Netto-Einnahmen aus den Studienbeiträgen für zentrale Maßnahmen zu Verfügung. Die Hinweise und Anforderungen, wo Bedarf besteht, kommen aus den zentralen Einrichtungen, der Verwaltung, aber auch von den Fakultäten. "Wir fordern auch Studierende auf, Vorschläge zu machen", so Professor Gerhard Sagerer. Die Vorschläge werden gesammelt und im Rektorat beraten. Die abgestimmte Maßnahmenliste wird dann Vertretern der Studierendenschaft vorgelegt.
Das Rektorat hat beispielsweise vorgeschlagen, im Studierendensekretariat eine neue Stelle zu schaffen - Aufgabe: Beratung von Studierenden in Fragen der Studienfinanzierung. "Diese Maßnahme ist bereits mit den studentischen Vertretern in der zentralen Lehrkommission beraten worden und ist eng mit dem AStA abgestimmt", berichtet Professor Sagerer.
Ein Problem, das jeder Studierende kennt: Von wichtigen Lehrbüchern sind in der Bibliothek nicht ausreichend Exemplare vorhanden. Bislang war die einzige Alternative, das Buch selbst zu kaufen oder aus Präsenzexemplaren zu kopieren. Mit den Mitteln aus den Studienbeiträgen können ab sofort Engpässe im Bereich der studienbezogenen Literatur geschlossen werden. "Immerhin kann die Bibliothek nun jedes Semester mit einem zusätzlichen sechsstelligen Betrag rechnen und planen", so Rektor Timmermann. Damit können alleine in diesem Semester mehr als 6.500 zusätzliche Bücher angeschafft werden.
Auch im Hochschulrechenzentrum gibt es einen ständigen Bedarf: neue Rechnerplätze, neue Software, zusätzliche Beratung. Gerade neue Initiativen scheiterten in der Vergangenheit häufig an den finanziellen Mitteln. Bereits im Wintersemester 2006/2007 erhielt das HRZ zentrale Mittel aus den Studienbeiträgen, um zusätzliche Rechnerplätze anzuschaffen. Im Sommersemester sollen weitere 30 PC-Arbeitsplätze inklusive der notwendigen Software folgen.
Ab Mai Internetangebot mit Informationen / Controllingverfahren installiert
"Alle verteilten Mittel unterliegen einem Controllingverfahren - sowohl auf zentraler wie auch auf dezentraler Ebene", betont Rektor Timmermann. "Die Fakultäten und Einrichtungen sind angehalten, die Mittelverwendung mitzuteilen und zu belegen, wie sich die Bedingungen in Studium und Lehre dadurch verbessert haben." Die Projekte werden regelmäßig evaluiert, insbesondere wenn Anträge für eine Weiterförderung gestellt werden. Über sämtliche Maßnahmen wird Bericht erstattet. Diese Berichte werden den zentralen und dezentralen Gremien sowie den Vertretern der Studierendenschaft vorgelegt.
Darüber hinaus richtet die Universität eine Schiedskommission ein, an die sich Studierende mit ihren Beschwerden wenden können. Die Kommission - die Hälfte der Mitglieder sind Studierende - kann die Universität in Einzelfällen zur Rückzahlung von Studienbeiträgen verpflichten.
Die pauschalen Mittel für die Fakultäten sind zugewiesen und werden im laufenden Semester bereits investiert. Das Antragsverfahren läuft zurzeit.
Über die zentralen und die Antragsmittel hat das Rektorat mit den Vertretern der Studierendenschaft - den vier studentischen Senatoren - am 4. April erstmals beraten. Die Studierenden haben im Vorfeld der Beratungen auf ihre grundsätzliche Ablehung von Studienbeiträgen hingewiesen, nehmen ihre Kontrollaufgabe im Sinne der Studierenden aber wahr. Entsprechend konstruktiv verliefen die ersten Beratungen. Die Entscheidung und die Zuteilung der Mittel steht noch aus - erfolgen voraussichtlich noch im April.
Spätestens im Mai wird es ein umfangreiches Internetangebot geben, in dem die Maßnahmen sämtlicher drei Säulen (Fakultätsmittel, zentrale Mittel, Antragsmittel) dargestellt werden. "Dann kann sich jeder Studierende informieren, wieviel Geld für die Verbesserung von Studium und Lehre zur Verfügung steht, wie die Mittel verteilt werden und wofür die Fakultäten beziehungsweise die Universität die Studienbeiträge investieren," so Rektor Dieter Timmermann.
Kurzmeldung
Im Sommersemester 2007 werden an der Universität Bielefeld voraussichtlich netto rund 3,6 Millionen Euro eingenommen, die nun in Maßnahmen zur Verbesserung von Studium und Lehre investiert werden. Das Geld wird nach einem festen Schüssel verteilt: 50 Prozent der Einnahmen aus den Studienbeiträgen gehen direkt zur Verwendung an die Fakultäten (abhängig von den Studierendenzahlen), 20 Prozent werden nach einem Antragsverfahren für weitere Maßnahmen in den Fakultäten verteilt und 30 Prozent werden für zentrale Maßnahmen verwendet.