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Stellungnahme des Senats der Universität Bielefeld zum Referentenentwurf des "Hochschulfreiheitsgesetzes" (Nr. 61/2006)
Der Senat der Universität Bielefeld hat sich in seiner Sitzung am 5. April mit dem Referentenentwurf zum so genannten "Hochschulfreiheitsgesetz" der NRW-Landesregierung beschäftigt und eine Stellungnahme verabschiedet. Die Verabschiedung der Stellungnahme erfolgte mit breiter Zustimmung sämtlicher im Senat vertretener Statusgruppen (18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung).
Der Senat der Universität Bielefeld lehnt den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form ab, bietet aber seine konstruktive Zusammenarbeit beim Abschätzen aller rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Konsequenzen sowie zur Entwicklung alternativer Vorstellungen an. Voraussetzung: Der Zeitplan muss geändert und das In-Kraft-Treten um ein Jahr verschoben werden.
"Mit diesem Gesetz in der vorliegenden Form, das zu Unrecht den Titel 'Hochschulfreiheitsgesetz' trägt, wird eine neue Unfreiheit institutionalisiert und die Hochschulen einer neuen Gängelung, die man eigentlich gerade auch im Hinblick auf eine bessere Erfüllung ihrer Aufgaben überwunden glaubte, unterworfen", so Prof. Dr. Neithard Bulst, Vorsitzender des Senats der Universität Bielefeld.
Hintergrund:
Am 7. März 2006 hat die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalens einen Referentenentwurf für ein neues Hochschulgesetz verabschiedet und den Universitäten und Fachhochschulen zugeleitet. Die NRW-Hochschulen wurden aufgefordert, bis zum 18. April eine Stellungnahme abzugeben. Die Landesregierung beabsichtigt, den Gesetzentwurf noch vor Beginn der Sommerpause in den Landtag einzubringen.
Als Anlage (6 Seiten) schicken wir Ihnen die Stellungnahme des Senats der Universität Bielefeld zum "Hochschulfreiheitsgesetz", die am Freitag, 7. April, an den Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalens Professor Dr. Andreas Pinkwart geschickt wurde.
Der Referentenentwurf zum "Hochschulfreiheitsgesetz" findet sich im Internet: http://www.innovation.nrw.de/Hochschulen_in_NRW/Recht/HFG.pdf.
Kurzmeldung
Der Senat der Universität Bielefeld hat sich in seiner Sitzung am 5. April mit dem Referentenentwurf zum so genannten "Hochschulfreiheitsgesetz" der NRW-Landesregierung beschäftigt und eine Stellungnahme verabschiedet. Die Verabschiedung der Stellungnahme erfolgte mit breiter Zustimmung sämtlicher im Senat vertretener Statusgruppen (18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung).
Stellungnahme des Senats der Universität Bielefeld zum Entwurf des Hochschulfreiheitsgesetzes
Link: http://www.innovation.nrw.de/Hochschulen_in_NRW/Recht/HFG.pdf