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Pressemitteilungen
Veröffentlicht am
10. November 2010
Kategorie:
Universität & Campusleben
Statement von Rektor Professor Dr.-Ing. Gerhard Sagerer zur heutigen Entschließung des Landtags zur Gründung einer „Medizinischen Fakultät OWL“ (Nr. 204/2010)
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat heute über einen Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP debattiert. Titel des Antrags: „Ärztemangel wirksam bekämpfen – hausärztliche Versorgung sicherstellen: ‚Für eine Medizinische Fakultät OWL‘“ (Drucksache 15/470). Der Landtag hat den Antrag abgelehnt. Stattdessen wurde einem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der Grünen zugestimmt („Gesundheitliche Versorgung durch genügend Ärzte und Fachkräfte sicherstellen – Konzertierte Aktion aller dringend notwendig." - Drucksache 15/534).
Der Rektor der Universität Bielefeld, Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, teilt dazu mit:
„Ich freue mich, dass der Landtag die Gründung einer Medizinischen Fakultät an der Universität Bielefeld weiterhin im Blick hat. Die Landespolitik ist für die Hochschulen verantwortlich. Dennoch macht der Entschluss deutlich, dass die Landesregierung eine Medizinische Fakultät an unserer Universität ohne Bundesmittel aktuell nicht sieht. Ich möchte darüber hinaus auch auf einen engen Zeitplan hinweisen.
Wir haben in den vergangenen Monaten in der Region Ostwestfalen-Lippe eine intensive Debatte über anstehende Probleme bei der ärztlichen Versorgung geführt. Eine sinnvolle Reaktion auf diesen Ärztemangel – so die parteiübergreifende Einsicht – sei die Gründung einer Medizinischen Fakultät an der Universität Bielefeld. Ein weiteres Argument für eine neue Fakultät: 2013 verlässt in NRW ein doppelter Abiturjahrgang die Schulen, für den zusätzliche Studienplätze zu schaffen sind.
Die Universität Bielefeld hat bereits sehr früh in der Debatte gegenüber der vorherigen Landesregierung signalisiert, mit entsprechenden zusätzlichen finanziellen Mitteln in der Lage zu sein, innerhalb von einenhalb bis zwei Jahren eine Medizinische Fakultät aufbauen und erste Medizinstudierenden aufnehmen zu können.
Es sind noch viele finanzielle, organisatorische und rechtliche Fragen zu lösen, ehe wir starten könnten. Äußerungen von NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze gegenüber dem Westfalen-Blatt (erschienen am 9. November 2010) stimmen uns aber zuversichtlich: Sie beabsichtigt demnach, zum Jahreswechsel Zahlen und Fakten zu einer Medizinischen Fakultät vorzulegen.“
Der Rektor der Universität Bielefeld, Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, teilt dazu mit:
„Ich freue mich, dass der Landtag die Gründung einer Medizinischen Fakultät an der Universität Bielefeld weiterhin im Blick hat. Die Landespolitik ist für die Hochschulen verantwortlich. Dennoch macht der Entschluss deutlich, dass die Landesregierung eine Medizinische Fakultät an unserer Universität ohne Bundesmittel aktuell nicht sieht. Ich möchte darüber hinaus auch auf einen engen Zeitplan hinweisen.
Wir haben in den vergangenen Monaten in der Region Ostwestfalen-Lippe eine intensive Debatte über anstehende Probleme bei der ärztlichen Versorgung geführt. Eine sinnvolle Reaktion auf diesen Ärztemangel – so die parteiübergreifende Einsicht – sei die Gründung einer Medizinischen Fakultät an der Universität Bielefeld. Ein weiteres Argument für eine neue Fakultät: 2013 verlässt in NRW ein doppelter Abiturjahrgang die Schulen, für den zusätzliche Studienplätze zu schaffen sind.
Die Universität Bielefeld hat bereits sehr früh in der Debatte gegenüber der vorherigen Landesregierung signalisiert, mit entsprechenden zusätzlichen finanziellen Mitteln in der Lage zu sein, innerhalb von einenhalb bis zwei Jahren eine Medizinische Fakultät aufbauen und erste Medizinstudierenden aufnehmen zu können.
Es sind noch viele finanzielle, organisatorische und rechtliche Fragen zu lösen, ehe wir starten könnten. Äußerungen von NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze gegenüber dem Westfalen-Blatt (erschienen am 9. November 2010) stimmen uns aber zuversichtlich: Sie beabsichtigt demnach, zum Jahreswechsel Zahlen und Fakten zu einer Medizinischen Fakultät vorzulegen.“